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Ortsverwaltung Neusatz
Schwarzwaldstraße 47
77815 Bühl-Neusatz
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Neusatzer Ortschaftsrat
Die Mitglieder des Ortschaftsrats, die sich gleichlautend Ortschaftsrat bzw. –rätin nennen, werden von den Bürgern ihres Stadtteils gewählt. Die laufende Amtsperiode begann am 1. Juni 2014 und dauert fünf Jahre.
Der Ortschaftsrat berät die örtliche Verwaltung und hat ein Vorschlagsrecht in allen die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten. Bei wichtigen Angelegenheiten ist er zu hören, bevor sie in einem Ausschuss oder im Gemeinderat behandelt werden. Darüber hinaus hat der Gemeinderat bestimmte Aufgaben dem Ortschaftsrat zur selbständigen Entscheidung übertragen.