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Politik
Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, welche in der ursprünglichen Version am 1. April 1956 in Kraft getreten ist, gilt als das „kommunale Grundgesetz“. Die darin festgelegte Süddeutsche Ratsverfassung gewährleistet ein hohes Maß an kommunalpolitischer Handlungsfähigkeit, Bürgernähe und kommunaler Effizienz.
Die Kernelemente sind der Gemeinderat als Hauptorgan und Vertretung der Bürger, das besondere Kommunalwahlrecht mit einer starken Ausrichtung auf die Persönlichkeitswahl sowie der direkt gewählte Oberbürgermeister verbunden mit dem Vorsitz im Gemeinderat, der Leitung der Stadtverwaltung und der Vertretung der Stadt.
Das Wesen der Gemeinde und ihre Bedeutung wird in § 1 der Gemeindeordnung wie folgt beschrieben: „Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates. Sie fördert in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung das gemeinsame Wohl ihrer Einwohner“. Die Gemeinden bilden also organisatorisch und politisch die Grundlagen für den Staatsaufbau, ihr Handeln beruht auf dem Prinzip der Kommunalen Selbstverwaltung, welche verfassungsrechtlich im Grundgesetz und in der Landesverfassung garantiert ist.
Damit ist bereits das Leitbild für die Kommunalpolitiker formuliert.
Politisch tätig auf kommunaler Ebene sind der Oberbürgermeister, die Stadträtinnen und Stadträte sowie der Erste Beigeordnete und auch die Ortsvorsteher und Ortschaftsräte. Dabei geht es überwiegend nicht um Parteipolitik. Unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen in den kommunalen Gremien oder der Parteizugehörigkeit des Oberbürgermeisters sind die politisch Verantwortlichen stets an der Sache orientiert.
Die Streitkultur im Bühler Gemeinderat und in den Ortschaftsräten ist von gegenseitigem Respekt geprägt und von dem Willen, gemeinsam das Beste zu erreichen. Oft fällt in diesem Zusammenhang der Begriff „Kommunaler Friede“, der nicht bedeutet, dass alle der gleichen Meinung sind, sondern dass ein politisches Klima herrscht, in dem Mehrheitsentscheidungen nicht nur akzeptiert, sondern auch mitgetragen werden.
Nicht nur in finanziell schwierigen Zeiten übersteigen die Wünsche oft das Machbare, sodass Kompromisse gefunden werden müssen und verschiedene Anliegen gegeneinander abgewogen, zurückgestellt oder gänzlich abgelehnt werden müssen.
Es ist immer wieder eine große Herausforderung für die Mandatsträger, solche politischen Entscheidungen der Bürgerschaft und den im Einzelfall Betroffenen zu vermitteln.



