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Bühler Gemeinderat

Der Bühler Gemeinderat besteht aus den Mitgliedern fünf verschiedener Parteien und Wählervereinigungen und hat zur Zeit 32 Sitze. Vorsitzender und kraft Amtes zusätzliches Mitglied des Gemeinderates ist der Oberbürgermeister. Alle fünf Jahre wird der Gemeinderat von den Bürgern der Stadt neu gewählt.
Sitzverteilung im Bühler Gemeinderat

Seit dem 1. Juli 2009 gibt es noch 32 Sitze im Bühler Gemeinderat. Diese entfallen wie folgt auf die einzelnen Parteien und Wählervereinigungen:
CDU 12 Sitze, FWG 6 Sitze, SPD 5 Sitze, GAL 5 Sitze, FDP 4 Sitze
Der Gemeinderat im Allgemeinen
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Stadt und bildet die politische Vertretung der Bürger. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetz zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Der Gemeinderat der Stadt Bühl besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und den 32 Stadträtinnen und Stadträten, die ehrenamtlich tätig sind. Drei Parteien und zwei Wählervereinigungen sind im Bühler Gemeinderat vertreten, deren gewählte Vertreter sich jeweils zu einer Gemeinderatsfraktion zusammengeschlossen haben.
Nach den Kommunalwahlen am 7. Juni 2009 bildet die CDU mit zwölf Sitzen die stärkste Fraktion, Fraktionsvorsitzender ist Willi Hörth. Sie stellt mit Gerhard Schemel auch den Ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters.
Zweitstärkste Fraktion sind erstmals die Freien Wähler (FWG) mit sechs Sitzen. Die Fraktionsvorsitzende Brigitte Reith ist gleichzeitig auch Zweite ehrenamtliche Stellvertreterin des Oberbürgermeisters. An dritter Stelle folgt die SPD-Fraktion mit fünf Sitzen und Oswald Grißtede als Fraktionsvorsitzendem. Auch die Grün-Alternative Liste konnte fünf Mandate erringen, liegt jedoch hinsichtlich der Gesamtstimmenzahl hinter der SPD. Fraktionssprecher ist Walter Seifermann. Die FDP ist mit vier Sitzen im Bühler Gemeinderat vertreten, den Fraktionsvorsitz hat Dr. Jan Ernest Rassek inne.
Zu seiner Entlastung hat der Gemeinderat Ausschüsse gebildet und ihnen bestimmte Aufgaben dauerhaft übertragen. Nicht übertragbare Angelegenheiten können darüber hinaus in diesen Ausschüssen vorberaten werden. So gibt es vier beschließende Ausschüsse, die mit jeweils 13 Stadträten/innen entsprechend der Sitzverteilung im Gemeinderat besetzt sind: Verwaltungsausschuss, Technischer Ausschuss, Kultur- und Sozialausschuss, Wald-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss. Daneben gibt es als weiteren beschließenden Ausschuss einen ständigen Umlegungsausschuss mit neun Mitgliedern aus der Mitte des Gemeinderats.
Lediglich beratende Funktion hat der Rechtsausschuss, in dem je ein Mitglied pro Fraktion vertreten ist.

