Service und Nützliches
Inhaltsverzeichnis
Stadtplan / GIS
Anfahrt
Fahrplanauskunft
Parken in Bühl
Wohnmobil-Stellplatz
Ortschaftsräte
Im Zuge der Gemeindereform in den 70er-Jahren kamen neun bisher selbständige Gemeinden als Stadtteile zur Stadt Bühl hinzu.
In den fünf größeren wurde die sogenannte Ortschaftsverfassung eingeführt, das heißt es gibt Ortschaftsräte, Ortsvorsteher und eine örtliche Verwaltung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Belange der jeweiligen Ortschaft in einem der Gesamtstadt zuträglichen Maß selbstverantwortlich vertreten werden. Konkret bedeutet das, dass der Ortschaftsrat nicht nur die örtliche Verwaltung berät und ein Vorschlagsrecht in allen die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten hat, sondern auch zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören ist, bevor sie durch den Gemeinderat oder einen Ausschuss behandelt und beschlossen werden. Darüber hinaus hat der Gemeinderat bestimmte Aufgaben, die allein die jeweilige Ortschaft betreffen und gesamtstädtische Belange nicht erheblich berühren, dem Ortschaftsrat zur selbständigen Entscheidung übertragen. Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsvorsteher, der bei vielen Anlässen vor Ort den Oberbürgermeister und damit die Stadt Bühl vertritt.
Im Rahmen der Kommunalwahlen werden alle fünf Jahre auch die Ortschaftsräte gewählt und die Ortsvorsteher neu bestellt.
In Altschweier, Eisental, Neusatz und Weitenung besteht der Ortschaftsrat aus je zehn Mitgliedern, in Vimbuch sind es zwölf.
Weitere Informationen finden Sie unter den jeweiligen Stadtteilen

