Städtische Finanzen
Bestandteil des im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerten Selbstverwaltungsrechts ist die Finanzhoheit der Kommunen. Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben darf und muss jede Kommune eine eigene Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft führen. Neben Gebühren und Entgelten für erbrachte Leistungen dürfen Städte und Gemeinden dazu die sogenannten Realsteuern Grund- und Gewerbesteuer sowie eigene Verbrauchs- und Aufwandssteuern erheben. Außerdem stehen ihnen Anteile an den Steuereinnahmen des Landes zu.
Alle für die Aufgabenerfüllung notwendigen Einnahmen und Ausgaben werden im jährlich neu aufzustellenden Haushaltsplan dargestellt und spiegeln durch die damit verbundenen Festsetzungen das Handlungsprogramm des jeweiligen Kalenderjahres (=Haushaltsjahr) wider. Da fast jede Tätigkeit auch finanzielle Auswirkungen hat und die Verwirklichung politischer Ziele von vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten beeinflusst wird kommt dem Haushaltsplan somit erhebliche kommunalpolitische Bedeutung zu. Aus diesem Grund liegt die Etathoheit, nämlich die Entscheidung über die Haushaltswirtschaft und die finanzpolitischen Zielsetzungen, beim Gemeinderat, der in einer jährlich zu beschließenden Haushaltssatzung den Haushaltsplan beschließt.
Nach Abschluss eines Haushaltsjahres werden im sogenannten Rechenschaftsbericht das Ergebnis des vergangenen Jahres sowie der Stand des Vermögens und der Schulden dargestellt und die Verwendung der Finanzmittel sowie deren Herkunft nachgewiesen. Der Rechenschaftsbericht muss dem Gemeinderat vorgelegt und von diesem beschlossen werden.
Wirtschaftlich oder rechtlich ausgelagerte Bereiche werden als Sondervermögen mit eigener Rechnung geführt. Dies sind in Bühl z. B. der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung oder die Naturschutzstiftung Waldhägenich, die von der Stadtverwaltung mitverwaltet werden. Außerdem gibt es die großen, früher städtischen Betriebe, die inzwischen als GmbH geführt werden: die Stadtwerke Bühl GmbH und die Bühler Sportstätten GmbH. Neben weiteren Beteiligungen fallen hierunter auch die Mitgliedschaften in Zweckverbänden, in denen die Stadt Bühl gemeinsam mit Nachbargemeinden verschiedenste Aufgaben erfüllt z.B. in den Bereichen Hochwasserschutz oder der Wassergewinnung. Über den Umfang und den Zweck der einzelnen Beteiligungen gibt der Beteiligungsbericht Auskunft, der ebenfalls jährlich aufzustellen ist.

