Parkplätze
P1 - City-Parkplatz
immer geöffnet
Gebühren: Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr: 30 Minuten 0,25 Euro; 1 Stunde 0,50 Euro; je weitere 15 Minuten 0,25 Euro
P2 - Parkdeck Johannesstraße
immer geöffnet
Gebühren: Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr: erste Stunde gratis, je weitere 30 Minuten 0,50 Euro
P3 - Johannespassage (EDEKA - "Nah und gut")
immer von 7 bis 1 Uhr geöffnet
Gebühren: täglich je angefangene Stunde 1,00 Euro; Scheck-Kunden eine Stunde gratis.
P4 - Tourist-Information
immer geöffnet
Gebühren: Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr: erste Stunde gratis, je weitere 30 Minuten 0,50 Euro
P5 - Franz-Conrad-Straße
immer geöffnet
Gebühren: Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr: erste Stunde gratis, je weitere 30 Minuten 0,50 Euro
P6 - Volksbank Tiefgarage
Mo - Fr 7 bis 19:30 Uhr und Samstag bis 16:30 Uhr geöffnet. Ausfahrt mit gültigem Parkschein immer möglich.
Gebühren: Erste Stunde gratis, je weitere 30 Minuten 0,50 Euro, maximal 9,20 Euro pro Tag
P7 - Sparkasse Tiefgarage
Mo - Fr 7 bis 24 Uhr und samstags 7:30 bis 17:00 Uhr. Ausfahrt mit gültigem Parkschein immer möglich.
Gebühren: Erste Stunde gratis, je weitere 30 Minuten 0,50 Euro (7-19 Uhr) oder 0,25 Euro (19 bis 7 Uhr), maximal 10,00 Euro pro Tag
P8 Kulturzentrum
immer geöffnet
Gebühren: immer gratis; aber Mo - Fr 9 bis 18 Uhr mit Parkscheibe (1,5 Stunden)
P - CAP-Parkplatz
immer geöffnet
Gebühren: Montag bis Freitag 9 - 18 Uhr; erste Stunde gratis, je weitere 30 Minuten 0,50 Euro
Parken in Bühl
Übersicht Parkplätze
Weitere öffentliche Parkflächen gibt es in der Innenstadt; kostenfreie Parkplätze auch am Stadtrand. Außerdem halten viele Fachgeschäfte Kundenparkplätze bereit.
Weitere Informationen zum Thema Parken
eine Stunde kostenlos parken
Gebührenpflicht
Samstags kostenlos parken
1 Stunde Kostenlos parken in Bühl
Einkaufen in Bühl lohnt sich - 1 Stunde frei
Wer länger als eine Stunde parkt, kann den Service der Mitgliedsgeschäfte der Innenstadtgemeinschaft Bühl InAktion nutzen. Jeder Parkschein hat zwei Abrisse. Legt man beide Abrisse in einem Mitgliedsgeschäft vor, bekommt man je 25 Cent ausbezahlt. So kann man sogar eineinhalb Stunden kostenlos in Bühl parken.
So funktionierts:
Am Parkscheinautomat den grünen Knopf drücken, Parkschein lösen. Gerät rechnet automatisch eine Stunde kostenlos. Parkschein sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen. Längere Parkdauer durch Münzeinwurf oder Auswahl des Betrags mit der Geldkarte bezahlen.
In den Tiefgaragen Parkschein ziehen und unbedingt vor der Ausfahrt am Parkscheinautomat eingeben. Auch hier ist die erste Stunde kostenlos, Sie bezahlen erst ab der zweiten angefangenen Stunde.
Welche Parkplätze sind gemeint?
In Bühl stehen rund 2000 zentrumsnahe Parkplätze zur Verfügung. Dort, wo Parkgebühren erhoben werden, gilt „Eine Stunde kostenlos parken“.
Die wichtigsten Parkplätze:
P2 Parkdeck Johannesplatz
P4 Tourist-Information
P5 Franz-Conrad-Straße
P8 Kulturzentrum
Sonderregelungen
P1 City-Parkplatz
Beim P1 City-Parkplatz muss zuerst bezahlt werden. Die privaten Parkplatzbetreiber vergüten beim anschließenden Einkauf die Gebühr für eine Stunde.
P3 Johannes-Passage (Tiefgarage Scheck)
Das Scheck-In-Center gibt seinen Kunden automatisch eine Stunde frei und regelt dies über die Einkaufskasse. Auch samstags. Die Garage ist immer von 7:00 bis 1:00 Uhr geöffnet.
P6 Volksbank und P7 Sparkasse
Bei den Tiefgaragen der Volksbank und Sparkasse sind 30 Minuten frei. Jede weitere angefangene halbe Stunde kostet 50 Cent.
Gebührenpflicht
Oberirdische gebührenpflichtige Parkplätze (mit Parkscheinautomaten): Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr.
Tiefgarage P6 Volksbank: Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:30 Uhr.
P7 Sparkasse: Werktags von 7:00 bis 24:00 Uhr.
Für alle gebührenpflichtigen Parkplätze, außer P6 Volksbank und P7 Sparkasse gilt, dass automatisch die erste Stunde kostenlos ist und jede weitere angefangene halbe Stunde 50 Cent kostet.
Bitte beachten Sie die Parkscheibenregelungen auf den Parkplätzen.
Samstags immer frei
Die Samstage sind gebührenfrei – außer der Parkplatz P3 "Johannes-Passage".
Bitte beachten Sie, dass man auf den oberirdischen gebührenpflichtigen Plätzen zwischen 8:00 und 14:00 Uhr eine Parkscheibe einstellen und diese gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen muss. Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden.
Bei den Plätzen mit Parkscheibenregelung gilt die dort angegebene Höchstparkdauer.
Die Tiefgaragen "P6 Volksbank" und "P7 Sparkasse" können während der Samstagsöffnungszeit kostenlos und ohne zeitliches Limit benutzt werden. "P6 Volksbank" hat bis 16:30 Uhr und "P7 Sparkasse" hat bis 17:00 Uhr geöffnet.



