Service

Der Fassadenpegel kann bei der Stadtverwaltung Bühl bei berechtigtem Interesse ausgedruckt werden.
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Rathaus 5, EG, Zimmer 3
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Lärmminderungsplanung
Öffentliche Bekanntmachung
Der Entwurf des Lärmaktionsplans, der gemeinsam mit interessierten Bürgern in einer Arbeitsgruppe diskutiert wurde, liegt in der Zeit vom 12. April 2010 bis einschließlich 10. Mai 2010 im Fachgebiet Tiefbau, Umwelt und Verkehr aus.
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Lärm ist die Umweltbelastung, welche die Lebens- und Wohnqualität der Bevölkerung am meisten beeinträchtigen kann. Rund 70 Porzent der Bevölkerung in der Bundesrepublik fühlen sich häufig oder andauernd durch Lärm belästigt. Hauptverursacher ist auch in unserer Stadt der Schienen- und Straßenlärm.
Lärmemissionen von Gewerbe und Industrie dagegen liegen in Bühl und den Stadtteilen weit unter den Erheblichkeitsschwellen. Mit einer jahrzehntelangen, konsequenten Ansiedlungspolitik und durch vorausschauendes Flächenmanagement wurde erreicht, dass es bisher keine Konflikte zwischen Wohnen und Arbeiten gab, die nicht lösbar gewesen wären. Das soll auch für die zukünftige Stadtentwicklung so bleiben.
Die Anwendung der Umgebungsrichtlinie des Europäischen Parlaments nach deutschem Recht, gibt nun allen Kommunen vor, einen sogenannten Lärmminderungsplan aufzustellen. Der Stadt Bühl wird damit die Chance eingeräumt, etwas gegen die gesundheitsbeeinträchtigende Lärmbelastung entlang der Autobahn A5, der Buindestraße B3, der L83 und der Bahnlinie zu tun. Also in einem ersten Schritt eine Konzeption zu erarbeiten, die als Grundlage zur Beantragung kurzfristig bereitstehender Fördermittel aus dem Konjunkturprogramm anerkannt wird. Es ist erklärtes Ziel aller politisch Verantwortlichen, die Lärmbelastung der Bevölkerung zu senken und ruhige Gebiete vor einer unzumutbaren Verlärmung zu schützen.
Entscheidend bei allen Maßnahmen, die der Bühler Gemeinderat in den Lärmminderungsplan aufnimmt, wird die Mitwirkungsbereitschaft der übergeordneten Behörden sein. Denn die betroffenen Straßen sind Bundes- und Landesstraßen, für welche die Landkreisverwaltung und das Regierungspräsidium die Anordnungsbefugnis haben. Zuständig für Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahntrassen sind die Deutsche Bahn AG und das Eisenbahnbundesamt, die die Maßnahmen zur Lärmminderung bundesweit koordinieren. Schon seit den Baumaßnahmen zur Aus-, Neubaustrecke entstandene langjährige Kontakte zur Deutsche Bahn AG werden wir nutzen, um gute Lösungen für die Bürger der Stadt Bühl zu suchen.
Ziel unseres Lärmminderungsplanes ist es auch, Grundlagen zu schaffen, die insbesondere für eine nachhaltige Verkehrskonzeption und damit für eine zukunftsfeste Stadtentwicklungspolitik unverzichtbar sind. Herausragender Punkt des Leitbilds dafür ist, die Leistungsfähigkeit des sogenannten "Tangentensystems" durch die Synchronisation der Knotenpunkte mit den innerstädtischen Straßen zu erhöhen.
Bei der Erarbeitung der Konzeption mit dem "Lärmaktionsplan" sollen die Bürger der Stadt Bühl eng einbezogen werden. Der Auftakt dafür war eine erste Information zur Kartierung der LUBW. Am 2. Dezember 2008 folgte eine weitere Bürgerinformation, in der die mittlerweile vorliegenden Daten des Eisenbahnbundesamtes erläutert werden konnten. Dabei wurden die Bürger zur Teilnahme an einer neu installierten Arbeitsgruppe eingeladen. Die eingegangenen Anmeldungen und zahlreiche Anfragen zeigen den hohen Stellenwert, den das Thema bekommen hat.

