Das Land Baden–Württemberg hat mit dem Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und anderer Gesetze vom 30. Juli 2009 (GBl. S. 365) die Rechtsgrundlage für die Einrichtung und Unterhaltung neuer Werkrealschulen ab dem Schuljahr 2010/2011 geschaffen. Die Stadt Bühl und die Stadt Lichtenau schließen deshalb unter Zugrundelegung von § 31 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der durch Gesetz vom 30. Juli 2009 (GBl. S. 365) geänderten Fassung sowie von § 25 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit für Baden-Württemberg (GKZ) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung:

