Das Verkehrszeichen gibt es seit mehreren Jahrzehnten, die Verkehrsplaner verwenden es zunehmend, aber die tatsächliche Bedeutung ist sehr vielen Verkehrsteilnehmern nicht bewusst. Gemeint sind die verkehrsberuhigten Bereiche, blaue Schilder mit spielenden Kindern und deshalb oft als „Spielstraße“ bezeichnet.
Allgemein bekannt ist die Tatsache, dass in diesem Bereichen Fußgänger und Fahrzeugverkehr gleichberechtigt und Kinderspiele überall erlaubt sind. Böse Überraschungen gibt es aber dann bereits bei der Kontrolle der in der StVO vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit. Der Gesetzgeber definiert diese mit sieben km/h, ab 13 km/h liegt bereits eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese niedere Geschwindigkeit hat ihren Grund in der angeführten Berechtigung der Fußgänger die Fahrbahn in der gesamten Breite zu nutzen und der ausdrücklichen Zulassung von Kinderspielen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass auch diese Höchstgeschwindigkeiten immer wieder überwacht werden. Verkehrsberuhigte Bereiche sind keine Erschließungsstraßen, die Verkehrsteilnehmer sollten deshalb überprüfen, ob sie diese Bereiche weiterhin als Abkürzung nutzen. Ebenfalls vielen Verkehrsteilnehmern nicht bewusst ist die Bedeutung dieses Verkehrszeichens als Zonenparkverbot. Das Parken von Fahrzeugen ist nur auf ausgewiesenen Plätzen zulässig.

