Kürzlich wurde eine im Landeanflug auf den Baden-Airpark befindliche Passagiermaschine mit einem grünen Laserpointer anvisiert. Hierdurch wurde der Pilot mehrfach geblendet, konnte die Maschine mit 63 Passagieren jedoch sicher landen. Scheinbar ist den Tätern die Gefährlichkeit ihres Tuns nicht bewusst. Der Pilot kann bis zur Orientierungslosigkeit geblendet werden und somit jegliche Kontrolle über das Flugzeug verlieren.
Ein 15-jähriger Jugendlicher wurde im Mai ermittelt, wie er die beiden Piloten einer Passagiermaschine beim Landeanflug durch einen grünen Laser geblendet und in der Sicht behinderte. Die Crew konnte glücklicherweise die Maschine mit rund 70 Passagieren an Bord ohne Beeinträchtigung landen. Auch die Beamten eines verständigten Polizeihubschraubers waren von dem 15-Jährigen geblendet worden. Der Jugendliche aus Iffezheim muss nach Abschluss der Ermittlungen mit einer entsprechenden Strafanzeige rechnen.
Die Blendung von Piloten mit einem Laserpointer ist kein „Spaß“ sondern eine Straftat. Als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Sollte ein geblendetes Flugzeug während der Landung durchstarten müssen, kommen auf den Täter Schadenersatzansprüche der Fluggesellschaft in erheblichem Umfang zu, teilt die Polizeidirektion Rastatt/Baden-Baden mit.

