15.07.2010 Rauchverbot in den Wäldern
Die vorherrschende sehr niedrige Luftfeuchtigkeit und anhaltende Temperaturen über 30 Grad sind klassisches Waldbrandwetter. Ein paar lokale Wärmegewitter können an der Situation nichts ändern.
Die vorherrschende sehr niedrige Luftfeuchtigkeit und anhaltende Temperaturen über 30 Grad sind klassisches Waldbrandwetter. Ein paar lokale Wärmegewitter können an der Situation nichts ändern. Das Landratsamt Rastatt weist darauf hin, dass ein Rauchverbot und das Verbot von jeglichem offenen Feuer im Wald besteht. Feuermachen ist im Wald nur an den fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten. Schranken und Wege dürfen nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, damit im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge anfahren können.


