Hinweis:
Ob Baugenehmigungsverfahren, Bauvorbescheide, Baulasten, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Vorbeugender Brandschutz, Denkmalangelegenheiten einschließlich Erteilung von Steuerbescheinigungen, Rohbau und Schlussabnahmen, Baukontrolle oder die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzverordnung – unsere Abteilung Baurecht ist der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es um die Themen Neubau, Erweiterung, Umbau, Nutzungsänderung oder den Abbruch baulicher Anlagen geht. Dort erhalten Sie Informationen zu allen wichtigen Fragen des öffentlichen Baurechts, am besten nach vorheriger Terminvereinbarung.
Geprüft wird, ob die Wünsche der Bauwilligen mit baurechtlichen Vorschriften wie Bebauungsplan oder Brand- und Denkmalschutz vereinbar sind. Neben der Erteilung von Baugenehmigungen sowie von Baugenehmigungen im vereinfachten Verfahren ist die Abteilung unter anderem auch für die Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen, die Durchführung von Kenntnisgabeverfahren sowie für die Entscheidung über Bauvoranfragen zuständig.
Sie haben baurechtliche Fragen oder wollen einen baurechtlichen Aspekt formlos abklären lassen? Füllen Sie einfach das Formular unter nachfolgendem Button aus. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie, dass bei formlosen Anfragen ab einem Zeitaufwand von 30 Minuten Gebühren entsprechend der Gebührensatzung in Rechnung gestellt werden. Da die Bearbeitung förmlicher Verfahren (Bauantrag und Bauvoranfrage) Vorrang hat, kann es bei formlosen Anfragen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
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Für die Leistungen Nachbaranhörung und Akteneinsicht ist es möglich, für freitagvormittags hier einen Termin zu buchen.
Öffnungszeiten Baurecht
Bei laufenden Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
E-Mail: baurecht@buehl.de
Hinweis
Für das Rathaus 2, insbesondere beim Ordnungsamt, der Ausländerbehörde, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dies gilt nicht für das Bürger-Service-Center.
Am Freitag, 9. Juni, dem Brückentag nach Fronleichnam, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen.
Ihre Ansprechpartner
- Zuständigkeit für Gemarkung Altschweier
- Zuständigkeit für Gemarkung Balzhofen
- Zuständigkeit für Gemarkung Bühl (Kernstadt, Rittersbach, Kappelwindeck)
- Zuständigkeit für Gemarkung Eisental
- Zuständigkeit für Gemarkung Moos
- Zuständigkeit für Gemarkung Neusatz
- Zuständigkeit für Gemarkung Oberbruch
- Zuständigkeit für Gemarkung Oberweier
- Zuständigkeit für Gemarkung Ottersweier
- Zuständigkeit für Gemarkung Unzhurst
- Zuständigkeit für Gemarkung Vimbuch
- Zuständigkeit für Gemarkung Weitenung