Ob Baugenehmigungsverfahren, Bauvorbescheide, Baulasten, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Vorbeugender Brandschutz, Denkmalangelegenheiten einschließlich Erteilung von Steuerbescheinigungen, Rohbau und Schlussabnahmen, Baukontrolle oder die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzverordnung – unser Referat Baurecht ist der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es um die Themen Neubau, Erweiterung, Umbau, Nutzungsänderung oder den Abbruch baulicher Anlagen geht. Dort erhalten Sie Informationen zu allen wichtigen Fragen des öffentlichen Baurechts.
Geprüft wird, ob die Wünsche der Bauwilligen mit baurechtlichen Vorschriften wie Bebauungsplan oder Brand- und Denkmalschutz vereinbar sind. Neben der Erteilung von Baugenehmigungen sowie von Baugenehmigungen im vereinfachten Verfahren ist das Referat unter anderem auch für die Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen, die Durchführung von Kenntnisgabeverfahren sowie für die Entscheidung über Bauvoranfragen zuständig.
Digitaler Bauantrag ab 1. Januar 2025
Ein neuer Service im Aufgabengebiet des Referats Baurecht betrifft die digitale Bearbeitung baurechtlicher Verfahren. Mit Beginn des Jahres 2025 können ab dem 1. Januar jegliche Bauanträge ausschließlich in digitaler Form eingereicht werden. Grundlage hierfür ist die neue webbasierte Plattform des Landes Baden-Württemberg, das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“.
Baurechtliche Anfragen
Sie haben baurechtliche Fragen oder wollen einen baurechtlichen Aspekt formlos abklären lassen? Füllen Sie einfach das Formular unter nachfolgendem Button aus. Danach wird sich das Referat Baurecht mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie, dass bei formlosen Anfragen ab einem Zeitaufwand von 30 Minuten Gebühren entsprechend der Gebührensatzung in Rechnung gestellt werden. Da die Bearbeitung förmlicher Verfahren (Bauantrag und Bauvoranfrage) Vorrang hat, kann es bei formlosen Anfragen zudem zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Zum Formular
Beim Referat Baurecht ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Für die Leistungen Nachbaranhörung und Akteneinsicht ist es auch möglich, einen Termin online zu buchen.
Öffnungszeiten Baurecht (nur mit Termin)
Bei laufenden Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
E-Mail: baurecht(at)buehl.de
Hinweis
Für das Rathaus 2 ist beim Ordnungsamt, dem Sozialwesen, der Ausländerbehörde, des Referats Baurecht und beim Standesamt (außer dienstags von 8:00 bis 12:00 Uhr) eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Ihre Ansprechpartner
- Zuständigkeit für Gemarkung Altschweier
- Zuständigkeit für Gemarkung Balzhofen
- Zuständigkeit für Gemarkung Bühl (Kernstadt, Rittersbach, Kappelwindeck)
- Zuständigkeit für Gemarkung Eisental
- Zuständigkeit für Gemarkung Moos
- Zuständigkeit für Gemarkung Neusatz
- Zuständigkeit für Gemarkung Oberbruch
- Zuständigkeit für Gemarkung Oberweier
- Zuständigkeit für Gemarkung Ottersweier
- Zuständigkeit für Gemarkung Unzhurst
- Zuständigkeit für Gemarkung Vimbuch
- Zuständigkeit für Gemarkung Weitenung