Bebauungspläne können, sofern dies städtebaulich erforderlich ist, neu aufgestellt, ergänzt, geändert oder aufgehoben werden. Sie werden nach Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung als Satzung beschlossen und sind dadurch für jedermann rechtsverbindlich.
Die Stadt Bühl stellt alle rechtskräftigen Bebauungspläne im Geografischen Informationssystem (GIS) bereit. Alternativ können die Pläne bei der Stadtplanung eingesehen werden. Die Interpretation von Bebauungsplänen setzt Sachkenntnisse voraus. Um Irrtümer und Fehlinterpretationen zu Inhalten und Verfahrensständen zu vermeiden, ist es ratsam, sich bei der Stadtplanung oder beim Baurechtsamt zu informieren.
Zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen im Geografischen Informationssystem
Kurzanleitung zum Geografischen Informationssystem
Die Stadt Bühl stellt alle rechtskräftigen Bebauungspläne im Geografischen Informationssystem (GIS) bereit. Alternativ können die Pläne bei der Stadtplanung eingesehen werden. Die Interpretation von Bebauungsplänen setzt Sachkenntnisse voraus. Um Irrtümer und Fehlinterpretationen zu Inhalten und Verfahrensständen zu vermeiden, ist es ratsam, sich bei der Stadtplanung oder beim Baurechtsamt zu informieren.
Zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen im Geografischen Informationssystem
Kurzanleitung zum Geografischen Informationssystem
Aktuelle Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren
Es konnten keine entsprechenden Artikel gefunden werden.
Der Bebauungsplan enthält in der Regel den Rechtsstand bei Ausgabe einschließlich aller Änderungen. Rechtlich verbindlich bleiben jedoch ausschließlich die mit Genehmigungs- und Nichtbeanstandungsvermerk versehenen Ausfertigungen beim Fachbereich Nachhaltige Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung und GIS, der Stadt Bühl. Die digitalen Auszüge oder Kopien dienen der Orientierung. Rechtsansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden.