Datenschutz

Information zur Datenerhebung für Zuschüsse für Maßnahmen des Humusaufbaus in der Landwirtschaft


Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO

Der Oberbürgermeister der Stadt Bühl
77815 Bühl, Hauptstraße 47
Telefon: (0 72 23) 9 35-2 01
E-Mail: stadt(at)buehl.de


Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz(at)buehl.de oder per Telefon (07 11) 81 08 - 1 44 44.


Zweck der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage

Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist der Abgleich mit Daten aus dem Einwohnermelderegister sowie Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie den Stadtwerken Bühl zur Eruierung der Förderfähigkeit. Etwaiges Bildmaterial wird zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 I S. 1 lit. a) DSGVO.


Geplante Speicherungsdauer

Für personenbezogene Daten, die in Zusammenhang mit Finanzbelegen (z. B. Rechnungen, Abbuchungen) gespeichert und verarbeitet werden, gilt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Daten von nicht bewilligten Anträgen werden 12 Monate nach Antragseingang gelöscht.


Kategorien der erhobenen Daten

Kontaktdaten wie Anrede, Vorname, Nachname, Postadresse, Telefonnummern, E-Mail, Kontoverbindungen, sowie Bildmaterial, Rechnungsbelege, Teilnahmebescheinigungen, Grundbuchdaten und Informationen zu Flurstücken sowie freiwillige Angaben.


Kategorien der betroffenen Personen

Natürliche und juristische Personen mit Firmensitz in der Gebietskulisse des Humusprojekts des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord.


Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden)

Zur Bestätigung etwaiger personenbezogener Daten (Name, Postadresse) wird ein Abgleich mit den Daten des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord, des Einwohnermelderegisters beziehungsweise des Gewerberegisters vorgenommen. Die Daten werden keinen weiteren Dritten weitergeleitet. Darüber hinaus kann das anonymisierte Bildmaterial zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit in Pressemitteilungen, Vorträgen und Berichten genutzt werden.


Betroffenenrechte

Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt-/Gemeindeverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, post-stelle(at)lfdi.bwl.de beschweren.


Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung

Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, bedeutet dies den Ausschluss von der Förderung.