Datenschutz

Information zur Datenerhebung und -verarbeitung für die Abgabe eines Wunschzettels an den Seniorenrat der Stadt Bühl


Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO

Der Oberbürgermeister der Stadt Bühl
77815 Bühl, Hauptstraße 47
Telefon: (0 72 23) 9 35-2 01
E-Mail: stadt@buehl.de


Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@buehl.de oder per Telefon (07 11) 81 08 - 1 44 44.


Zweck der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage

Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Informationsweitergabe durch E-Mails und andere schriftliche Dokumente im Rahmen des Wunschzettels des Seniorenrates der Stadt Bühl gespeichert und verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 I S.1 lit. a) DSGVO. Die Angabe der Daten auf dem Wunschzettel ist freiwillig und für die Weiterbearbeitung nicht zwingend erforderlich.


Geplante Speicherungsdauer

Mit Widerruf werden die Daten gelöscht.


Kategorien der erhobenen Daten

Kontaktdaten wie Anrede, Titel, Vorname, Nachname, Telefonnummer und freiwillige Angaben.


Betroffenenrechte

Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt-/Gemeindeverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, post-stelle@lfdi.bwl.de beschweren.


Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung

Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Eine unkomplizierte Art der Informationsweitergabe entfällt jedoch, wenn die entsprechenden Daten nicht vorliegen.