Erforderlich ist die Vorlage eines amtlichen Ausweises mit Adressnachweis. Kinder bis 14 Jahre benötigen die Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten auf der Anmeldekarte.
Kosten der Ausleihe:
Für die Ausleihe von Medien wird ein Jahresentgelt erhoben. Generell beträgt dieses 20 Euro. Inhaber eines Bühler Familien- und Sozialpasses, eines Landesfamilienpasses oder eines Schwerbehindertenausweises erhalten 50 Prozent Ermäßigung. Ehepaare respektive eheähnliche Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Wohnsitz zahlen 30 Euro pro Jahr. Studenten, Auszubildende sowie Dienstleistende bei einem Bundesfreiwilligendienst oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr (bis 27 Jahre) zahlen fünf Euro. Vom Entgelt befreit sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler bis 20 Jahre, Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz sowie Institutionen.
Dauer der Ausleihe:
(Hör-) Bücher und Kinder-CDs vier Wochen; Saisonbücher, Musik-CDs, Konsolenspiele, Zeitschriften, Spiele, Wanderkarten, Tonies und ebook-Reader zwei Wochen; DVDs eine Woche.
Medien verlängern:
Die Leihfrist von Büchern kann bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt und die Medien noch nicht gemahnt sind. Die Leihfrist von DVDs und Medien mit 14-tägiger Leihfrist kann ebenfalls einmal verlängert werden.
Überschreitung der Leihfrist:
Bei Überschreitung der Leihfrist entsteht ein Säumnisentgelt von mindestens 3,50 Euro (je nach Dauer der Überschreitung).
Häufige Fragen und Antworten
Sie erhalten bei jeder Ausleihe einen Ausdruck, auf dem alle Ihre Medien mit Rückgabedatum aufgelistet sind. Außerdem können Sie über unseren Online-Katalog auf Ihr Konto zugreifen. Klicken Sie hierzu im Katalog auf „Mein Konto“ und geben Sie Ihre Ausweisnummer (diese finden Sie auf der Rückseite Ihres Mediatheksausweises) sowie als Passwort Ihr Geburtsdatum im Format (ttmmjjjj) ein.
Sie können entliehene Medien über unseren Online-Katalog, die Web-OPAC-App oder persönlich unter Vorlage Ihres Mediatheksausweises in der Mediathek vorbestellen. Sie werden per Brief oder E-Mail benachrichtigt, sobald das gewünschte Medium eingetroffen ist. Es liegt eine Woche zum Abholen bereit. Eine Vorbestellung kostet einen Euro.
In der Mediathek nicht vorhandene Fachliteratur können wir im Deutschen Leihverkehr aus Bibliotheken des Südwestverbunds für Sie bestellen. Bücher, die gerade verfügbar sind, werden im Allgemeinen innerhalb einer Woche geliefert, Vorbestellungen dauern entsprechend länger. Eine Fernleihe kostet 3,50 Euro pro Buch. Romane und Kinderbücher sind vom Leihverkehr ausgeschlossen.
Wenn Sie selbst recherchieren wollen, ob und wo ein gewünschtes Buch vorhanden ist, finden Sie
den Online-Katalog des Südwestverbunds unter http://swb.bsz-bw.de/
Die Mediathek verfügt über WLAN, das für Besucher kostenlos zugänglich ist. Die Mediathek stellt fünf PC-Arbeitsplätze zur Verfügung, diese sind mit den gängigen Microsoft Office-Programmen ausgestattet und an einen Drucker angeschlossen. An vier Arbeitsplätzen kann zusätzlich kostenlos online gearbeitet werden.
Ein Schwarz-Weiß-Ausdruck kostet 0,10 Euro, ein Farbausdruck 0,30 Euro pro Seite.
Die Mediathek steht allen Menschen offen - egal ob sie lesen möchten, in Ruhe lernen oder in der Mittagspause einen Kaffee auf unserer Terrasse trinken wollen. Dabei geben wir keine feste Regeln vor, bitten allerdings darum, dass die Besucher aufeinander Rücksicht nehmen. In der Regel findet jeder Besucher seinen idealen Platz innerhalb der Mediathek. Das Mitbringen von offenen Speisen ist untersagt.
Für die Nutzer steht eine Selbstverbuchungsanlage zur Ausleihe und Rückgabe der Medien zur Verfügung. Bücher und Zeitschriften können ebenso wie Hörbücher, DVDs, Spiele oder Wanderkarten ohne fachliche Hilfe ausgeliehen oder zurückgeben werden. Die Rückgabe ist auch außerhalb der Öffnungszeiten über einen von außen zugänglichen Automaten möglich. Sie wird unmittelbar auf dem jeweiligen Nutzerkonto verbucht und das Medium sofort als wieder verfügbar vermerkt. Einige Medien wie Gesellschaftsspiele, Konsolenspiele, E-Book-Reader oder Tonieboxen sind aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Größe nicht für den automatisierten Prozess geeignet. Sie werden an der Theke entliehen beziehungsweise zurückgebracht.
Die Mediathek bietet die Möglichkeit der Ausstellung eines SEPA-Lastschriftmandats an. Das entsprechende Jahresentgelt wird dann automatisch von Ihrem Bankkonto eingezogen. Für die Erteilung des Lastschriftmandats finden Sie hier den Vordruck, den Sie einmalig im Original in der Mediathek vorlegen müssen.
Die Mediathek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bühl. Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung, der Kommunikation sowie der Freizeitgestaltung.
Die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung gelten für alle audiovisuellen, digitalen, elektronischen und Print-Medien, die die Mediathek Bühl im Angebot führt und sämtliche Hilfsmittel zur Mediennutzung.
Alle Einwohner der Stadt Bühl sind berechtigt, die Mediathek zu nutzen. Auswärtige Personen können zur Benutzung zugelassen werden.
Während des Aufenthaltes in den Räumen der Mediathek sind Rucksäcke, Taschen und dergleichen in den Taschenschrank einzuschließen; die Mediathek übernimmt keine Haftung. Schrankschlüssel dürfen nicht außer Haus mitgenommen werden.
In allen Räumen haben sich alle so zu verhalten, dass andere Nutzende nicht gestört oder behindert werden. Eltern haben auf ihre Kinder zu achten und haften für sie. Rauchen ist nicht gestattet. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
Für den Aufenthalt und die Nutzung der Mediathek gelten die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung vom 1. März 2016.
Zur Anmeldung ist die Vorlage eines amtlichen Ausweises mit Adressnachweis erforderlich. Kinder unter 14 Jahren benötigen die Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten auf der Anmeldekarte. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung wird die Benutzungsordnung der Mediathek anerkannt.
Das Entleihen von Medien sowie die Nutzung der digitalen Angebote sind nur mit einem gültigen Mediatheksausweis möglich.
Adressänderungen oder der Verlust des Mediatheksausweises sind der Mediathek Bühl unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust wird ein Ersatzausweis nach Vorlage eines amtlichen Ausweises gegen Entgelt ausgestellt (siehe Entgeltordnung).
Sollte der Verlust des Ausweises nicht unverzüglich gemeldet werden, haften die Nutzenden beziehungsweise die gesetzlichen Vertreter für Schäden, die durch Missbrauch des Mediatheksausweises entstehen.
Der Mediatheksausweis bleibt Eigentum der Mediathek Bühl und ist nicht übertragbar.
Nutzende sind damit einverstanden, dass persönliche Daten elektronisch gespeichert werden (siehe § 4).
Zur Abwicklung des Ausleihverfahrens speichert und verarbeitet die Stadt Bühl folgende Daten: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon- und Mailadresse, bei Minderjährigen die Anschrift eines Sorgeberechtigten als Hauptwohnsitz. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Die Leihfrist beträgt vier Wochen für Bücher, Hörbücher und Kinder-CD’s. Für Saisonbücher, Zeitschriften, Konsolen- und Brettspiele, sowie Musik-CD’s beträgt die Leihfrist zwei Wochen.DVD’s sind eine Woche entleihbar. Für einzelne Medienarten und in Sonderfällen können von der Leitung der Mediathek besondere Leihfristen festgesetzt und bekannt gegeben werden. Der jeweils geltende Rückgabetag ist auf dem Quittungsdruck ersichtlich.
Die Leihfrist kann auf Wunsch verlängert werden, wenn das entliehene Medium nicht vorbestellt
ist. Verlängerungen gelten ab Eingang des Verlängerungsantrages. Geht ein Verlängerungsantrag
nach Ablauf der Leihfrist ein, werden Mahnentgelte bis zu diesem Tag berechnet und die Medien
dann erneut entliehen.
Nicht ausgeliehen werden jeweils das aktuelle Exemplar der Zeitschriften, alle Zeitungen und
als „nicht entleihbar“ gekennzeichnete Medien.
Ausgeliehene Medien können gegen ein Entgelt vorgemerkt werden (siehe Entgeltordnung). Sobald sie bereitstehen, wird eine Abholungsbenachrichtigung versandt. Die Medien bleiben für
eine Woche reserviert.
Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
Bücher oder Aufsätze für den wissenschaftlichen Bedarf, die nicht im Bestand der Mediathek
vorhanden sind, können über den Badischen oder Deutschen Leihverkehr besorgt werden, wobei
Entgelte anfallen (siehe Entgeltordnung).
Für Entleihungen aus der Onleihe eBooks & more gelten gesonderte Benutzungsbedingungen,
die auf der Webseite des Angebotes einzusehen sind.
Alle Medien und Geräte (insbesondere auch Hard- und Software) sind sorgfältig zu behandeln. In Medien dürfen keine Eintragungen und Hinweise aufgenommen werden.
Bei Verunreinigung, Beschädigung oder Verlust von Medien haben Nutzende vollen Ersatz zu leisten. Der Schadensersatz bemisst sich bei Beschädigungen nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert und den entstandenen Kosten für die Einarbeitung zuzüglich der bis dahin angefallenen Mahnkosten und Säumnisentgelte. Alle Schäden an den entliehenen Medien, auch die aus früheren Benutzungen, müssen unverzüglich gemeldet werden. Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden.
Im Umgang mit technischen Geräten ist es nicht gestattet, Änderungen in den Arbeitsplatz- und Netzkonfigurationen durchzuführen, sowie technische Störungen selbst zu beheben.
Nutzende verpflichten sich im Zusammenhang mit der Internetnutzung zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzes, des Urheberrechtes, des Jugendschutzes und zur Einhaltung des Grundgesetzes.
Nutzende speichern Daten grundsätzlich auf eigene Gefahr ab. Die Mediathek übernimmt keine Gewährleistung für unberechtigte Einsichtnahme, Nutzung, Vervielfältigung, Veränderung oder Löschung der Daten und für die einwandfreie Funktion von Geräten und Programmen.
Personen, die gegen die Benutzungsordnung, Hausordnung, Entgeltordnung oder gegen die Anweisungen des Mediathekspersonals verstoßen, können zeitweise oder dauerhaft von der Benutzung der Mediathek ausgeschlossen werden.
Für die Ausleihe von Medien, die Nutzung der digitalen Angebote sowie sämtlicher Hilfsangebote zur Mediennutzung erhebt die Mediathek Entgelte (siehe Entgeltordnung).
Art und Höhe der Ausleihentgelte, Mahnentgelte sowie sonstiger Entgelte sind in der Entgeltordnung vom 1. März 2016 geregelt und liegen dieser Benutzungsordnung als Einleger bei.
Die Benutzungsordnung tritt zum 1. März 2016 in Kraft.