Wichtige Infos und FAQs

Anmeldung:

Erforderlich ist die Vorlage eines amtlichen Ausweises mit Adressnachweis. Kinder bis 14 Jahre benötigen die Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten auf der Anmeldekarte.


Kosten der Ausleihe:

Für die Ausleihe von Medien wird ein Jahresentgelt erhoben. Generell beträgt dieses 20 Euro. Inhaber eines Bühler Familien- und Sozialpasses, eines Landesfamilienpasses oder eines Schwerbehindertenausweises erhalten 50 Prozent Ermäßigung. Ehepaare respektive eheähnliche Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Wohnsitz zahlen 30 Euro pro Jahr. Studenten, Auszubildende sowie Dienstleistende bei einem Bundesfreiwilligendienst oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr (bis 27 Jahre) zahlen fünf Euro. Vom Entgelt befreit sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler bis 20 Jahre, Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz sowie Institutionen.

Dauer der Ausleihe:

(Hör-) Bücher und Kinder-CDs vier Wochen; Saisonbücher, Musik-CDs, Konsolenspiele, Zeitschriften, Spiele, Wanderkarten, Tonies und ebook-Reader zwei Wochen; DVDs eine Woche.


Medien verlängern:

Die Leihfrist von Büchern kann bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt und die Medien noch nicht gemahnt sind. Die Leihfrist von DVDs und Medien mit 14-tägiger Leihfrist kann ebenfalls einmal verlängert werden.


Überschreitung der Leihfrist:

Bei Überschreitung der Leihfrist entsteht ein Säumnisentgelt von mindestens 3,50 Euro (je nach Dauer der Überschreitung).

Häufige Fragen und Antworten

Sie erhalten bei jeder Ausleihe einen Ausdruck, auf dem alle Ihre Medien mit Rückgabedatum aufgelistet sind. Außerdem können Sie über unseren Online-Katalog auf Ihr Konto zugreifen. Klicken Sie hierzu im Katalog auf „Mein Konto“ und geben Sie Ihre Ausweisnummer (diese finden Sie auf der Rückseite Ihres Mediatheksausweises) sowie als Passwort Ihr Geburtsdatum im Format (ttmmjjjj) ein.
Sie können entliehene Medien über unseren Online-Katalog, die Web-OPAC-App oder persönlich unter Vorlage Ihres Mediatheksausweises in der Mediathek vorbestellen. Sie werden per Brief oder E-Mail benachrichtigt, sobald das gewünschte Medium eingetroffen ist. Es liegt eine Woche zum Abholen bereit. Eine Vorbestellung kostet einen Euro.
In der Mediathek nicht vorhandene Fachliteratur können wir im Deutschen Leihverkehr aus Bibliotheken des Südwestverbunds für Sie bestellen. Bücher, die gerade verfügbar sind, werden im Allgemeinen innerhalb einer Woche geliefert, Vorbestellungen dauern entsprechend länger. Eine Fernleihe kostet 3,50 Euro pro Buch. Romane und Kinderbücher sind vom Leihverkehr ausgeschlossen.

Wenn Sie selbst recherchieren wollen, ob und wo ein gewünschtes Buch vorhanden ist, finden Sie
den Online-Katalog des Südwestverbunds unter http://swb.bsz-bw.de/
Die Mediathek verfügt über WLAN, das für Besucher kostenlos zugänglich ist. Die Mediathek stellt fünf PC-Arbeitsplätze zur Verfügung, diese sind mit den gängigen Microsoft Office-Programmen ausgestattet und an einen Drucker angeschlossen. An vier Arbeitsplätzen kann zusätzlich kostenlos online gearbeitet werden.

Ein Schwarz-Weiß-Ausdruck kostet 0,10 Euro, ein Farbausdruck 0,30 Euro pro Seite.
Die Mediathek steht allen Menschen offen - egal ob sie lesen möchten, in Ruhe lernen oder in der Mittagspause einen Kaffee auf unserer Terrasse trinken wollen.  Dabei geben wir keine feste Regeln vor, bitten allerdings darum, dass die Besucher aufeinander Rücksicht nehmen. In der Regel findet jeder Besucher seinen idealen Platz innerhalb der Mediathek. Das Mitbringen von offenen Speisen ist untersagt.
Für die Nutzer steht eine Selbstverbuchungsanlage zur Ausleihe und Rückgabe der Medien zur Verfügung. Bücher und Zeitschriften können ebenso wie Hörbücher, DVDs, Spiele oder Wanderkarten ohne fachliche Hilfe ausgeliehen oder zurückgeben werden. Die Rückgabe ist auch außerhalb der Öffnungszeiten über einen von außen zugänglichen Automaten möglich. Sie wird unmittelbar auf dem jeweiligen Nutzerkonto verbucht und das Medium sofort als wieder verfügbar vermerkt. Einige Medien wie Gesellschaftsspiele, Konsolenspiele, E-Book-Reader oder Tonieboxen sind aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Größe nicht für den automatisierten Prozess geeignet. Sie werden an der Theke entliehen beziehungsweise zurückgebracht.
Die Mediathek bietet die Möglichkeit der Ausstellung eines SEPA-Lastschriftmandats an. Das entsprechende Jahresentgelt wird dann automatisch von Ihrem Bankkonto eingezogen. Für die Erteilung des Lastschriftmandats finden Sie hier den Vordruck, den Sie einmalig im Original in der Mediathek vorlegen müssen.

Vordruck SEPA-Lastschriftmandat herunterladen

Nutzungsbedingungen

Die Mediathek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bühl. Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung, der Kommunikation sowie der Freizeitgestaltung. Es werden Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Tonträger, Spiele und andere Medien zur Verfügung gestellt.
  • Alle Einwohner der Stadt Bühl sind berechtigt, die Mediathek zu nutzen. Auswärtige Personen können zur Benutzung zugelassen werden.
  • Während des Aufenthaltes in den Räumen der Mediathek sind Mappen, Taschen und dergleichen in den Taschenschrank einzuschließen; die Mediathek übernimmt keine Haftung. Schrankschlüssel dürfen nicht außer Haus mitgenommen werden. Für verloren gegangene Schlüssel hat der Benutzer die Wiederbeschaffungskosten bzw. die Kosten des Schlossaustauschs zu bezahlen.
  • In allen Räumen hat sich jede(r) so zu verhalten, dass andere Benutzer/innen nicht gestört oder behindert werden. Eltern haben auf ihre Kinder zu achten und haften für sie.
  • Rauchen ist nicht gestattet.
  • Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
  • Bei der Nutzung des Internets ist es untersagt, gewaltverherrlichende, pornografische oder radikal ausgerichtete Seiten aufzurufen.
Zur Anmeldung ist die Vorlage eines amtlichen Ausweises mit Adressennachweis erforderlich. Kinder bis zu 14 Jahren benötigen die Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten auf der Anmeldekarte. Durch Unterschrift der Anmeldung erkennt der Benutzer/die Benutzerin die Benutzungsordnung der Mediathek an.
Nach der Anmeldung erhält der Benutzer/die Benutzerin einen Mediatheksausweis, der Eigentum der Stadt Bühl ist. Für die Ausstellung eines neuen Mediatheksausweises, als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten, wird ein Entgelt erhoben.

Namens-, Adressänderungen sowie der Verlust des Ausweises sind der Mediathek unverzüglich zu melden. Für Schäden, die durch Missbrauch des Mediatheksausweises entstehen, ist die eingetragene Person haftbar. Der Benutzer/die Benutzerin ist damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten elektronisch gespeichert werden.
Zur Ausleihe ist der Mediatheksausweis mitzubringen. Eine Entleihung ohne Benutzerausweis ist nicht möglich.

Die Leihfrist beträgt in der Regel für
  • 4 Wochen - Bücher, Hörbücher, Kinder-CD
  • 2 Wochen - Saisonbücher (Weihnachten, Ostern), CD-Rom, CD, Konsolenspiele, Zeitschriften, Spiele, Landkarten
  • 1 Woche - DVDs
  • lt. Verbundordnung - E-Medien

Die Leihfrist von Büchern kann auf Wunsch vor Ablauf der Frist bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt und die Medien noch nicht gemahnt sind. Die Verlängerung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich unter Angabe der Benutzernummer vorgenommen werden.

Nicht ausgeliehen werden jeweils das aktuelle Exemplar der Zeitschriften, Zeitungen sowie Nachschlagewerke und als „nicht entleihbar“ gekennzeichnete Medien. Die Ausleihbedingungen der verschiedenen Medien können von der Mediatheksleitung entsprechend der Auslastung angepasst werden.

Ausgeliehene Medien können vorgemerkt bzw. bestellt werden, wobei Entgelte anfallen. Sobald sie bereit stehen, wird der Benutzer/die Benutzerin benachrichtigt. Die Medien bleiben für eine Woche reserviert.

Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

Bücher oder Aufsätze für den wissenschaftlichen Bedarf, die nicht im Bestand der Mediathek vorhanden sind, können über den Badischen oder Deutschen Leihverkehr besorgt werden, wobei Entgelte anfallen.

Bei der Herstellung von Kopien sowie bei der Entleihung von Medien sind die Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Jeder Benutzer ist selbst für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.
Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. In Medien dürfen keine Eintragungen und Hinweise aufgenommen werden.

Bei Verunreinigung, Beschädigung oder Verlust von Medien hat der Benutzer/die Benutzerin vollen Ersatz zu leisten. Der Schadensersatz bemisst sich bei Beschädigungen nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert, und der entstandenen Kosten für die Einarbeitung zuzüglich der bis dahin angefallenen Mahnkosten und Säumnisentgelte. Alle Schäden an den entliehenen Medien, auch die aus früheren Benutzungen, müssen unverzüglich gemeldet werden. Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden.

Die Mediathek übernimmt keine Gewähr für die Fehlerfreiheit angebotener Software und haftet nicht für entstehende Schäden.
Für die Ausleihe von Medien wird ein Jahresentgelt (12 Monate) in Höhe von:
  • 20 Euro für Personen, die nicht aus einem der unten genannten Gründen vom Entgelt befreit sind
    Inhaber eines Bühler Familien- und Sozialpasses und des Landesfamilienpasses erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf das Jahresentgelt.
  • 30 Euro für Ehepaare und eheähnliche Lebensgemeinschaften (beide Partner erhalten eine Ausweis mit derselben Laufzeit), sofern sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben (Eintrag Personalausweis)
    Inhaber eines Bühler Familien- und Sozialpasses und des Landesfamilienpasses erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf das Jahresentgelt.
  • Inhaber eines Schwerbehindertenausweises erhalten 50 Prozent Ermäßigung auf das Jahresentgelt.
  • 5,00 Euro für Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst- und Freiwilliges Soziales Jahr-Dienstleistende bis 27 Jahre.

erhoben.

Für die einmalige Ausleihe von Medien wird 3,00 Euro erhoben.

Folgende Personen sind von einem Entgelt befreit:
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
  • Schüler bis 20 Jahre
  • Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetzes
  • Institutionen (Schulen, Kindergärten, Angehörige städtischer Hilfsorganisationen usw.)

Die Ausleihe wird pro Tag auf 10 Medien begrenzt. Jeder Nutzer kann bis zu 20 Medien insgesamt ausleihen.

Ersatzausstellung für einen Benutzerausweis:
für Erwachsene 4,00 Euro,
für Kinder und Jugendliche 2,50 Euro.

Fernleihe (pro Bestellung):
Badischer und Deutscher Leihverkehr 3,50 Euro,
Daneben sind die von den auswärtigen Bibliotheken
erhobenen Gebühren, Kosten und Auslagen zu zahlen.

Vormerkungen: 1,00 Euro

Bearbeitungsentgelt für die Rückgabe unvollständiger Medien:
2,50 Euro

Beschädigte EDV-Etiketten:
1,00 Euro

Bearbeitungsgebühr für Rechnungsstellung
nach erfolgloser 4. Mahnung: 6,00 Euro

Bearbeitungsgebühr bei Verlust von Medien: 6,00 Euro.

Ausleihe ohne Vorlage des Benutzerausweises 1,00 Euro
Ermittlung der Benutzernummer (Vorlage des Personalausweises erforderlich)

Adressermittlung bei nichtgemeldeter Adress- oder Namensänderung 2,50 Euro
Bei Überschreitung der Leihfrist entsteht ohne vorherige Benachrichtigung ein Säumnisentgelt.
Dieses beträgt je angefangene Woche und Medieneinheit:
  • in der 1. Woche nach Ablauf der Leihfrist 1,00 Euro, zzgl. Bearbeitungsentgelt 2,50 Euro
  • in der 2. Woche nach Ablauf der Leihfrist 2,00 Euro zzgl. Bearbeitungsentgelt 2,50 Euro
  • in der 3. Woche nach Ablauf der Leihfrist 3,00 Euro zzgl. Bearbeitungsentgelt 2,50 Euro
  • in der 4. Woche nach Ablauf der Leihfrist 4,00 Euro zzgl. Bearbeitungsentgelt 2,50 Euro

In Ausnahmefällen ist ein Erlass bzw. Teilerlass der Säumnisentgelte möglich.

Bei der Nutzung des Internets werden die anfallenden Entgelte erhoben.

Die jeweiligen Entgelte sind nach ihrer Entstehung sofort zur Zahlung fällig.

Schuldner der Entgelte ist der Inhaber des Mediatheksausweises; bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren der gesetzliche Vertreter.
Personen, die gegen die Benutzungsordnung oder gegen die Anweisungen des Mediathekspersonals verstoßen, können zeitweise oder dauernd von der Benutzung der Mediathek ausgeschlossen werden.
Die Benutzungsordnung tritt zum 1. März 2016 in Kraft, die bisherige tritt mit gleichzeitiger Wirkung außer Kraft. Die Entgelte treten zum 1. Februar 2020 in Kraft. Die hier veröffentlichte Fassung wurde gegenüber der amtlichen Fassung redaktionell geringfügig abgeändert. So entfielen die Absatznummerierungen.