Liebe Eltern,
um einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten zu können, ist zuerst eine Kita-Vormerkung erforderlich. Dabei können Sie Ihren Betreuungswunsch in bis zu drei Einrichtungen angeben. .Je Kind kann eine Vormerkung angelegt werden. Die Vormerkung wird anschließend an die Einrichtungen gesendet.
Die Einrichtungsleitungen planen jeweils zum Quartalsende die möglichen Gruppenzusammensetzungen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu vier Wochen dauern. Sie vergeben anschließend selbst die Betreuungsplätze und sagen den Eltern zu. Ist eine Zusage in der ersten Einrichtung nicht möglich, wird Ihre Anfrage an die zweite Einrichtung weitergeleitet etc. Sollten alle drei Einrichtungen keine Möglichkeit haben, werden Sie automatisch auf die Warteliste gesetzt.
Unsere zentrale Anlaufstelle für pädagogische Fragen eröffnet den Eltern nach Möglichkeit Betreuungsalternativen und wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Die zentrale Anlaufstelle für pädagogische Fragen steht Ihnen auch beratend und bei Fragen gerne zur Verfügung.
So legen Sie die Kita-Vormerkung an
- Klicken Sie bitte „Vormerkung“ an und geben Sie die notwendigen Angaben zu sich und Ihrem Kind/Ihren Kindern ein. Geschwisterkinder müssen einzeln vorgemerkt werden. Eine Registrierung genügt, Sie können dann Datensätze für die Geschwister anlegen.
- Geben Sie dann die Angaben zu Ihrem Kind und zum gewünschten Betreuungsangebot (Anzahl Betreuungsstunden, Gruppenform) ein.
- Wählen Sie eine, zwei oder drei Kindertagesstätten aus.
- Geben Sie an, ob Ihre Angaben auch an andere Einrichtungen weitergegeben werden können, wenn für Ihr Kind in den ausgewählten Einrichtungen kein Platz vorhanden ist.
- Durch den Button „Speichern“ am Ende des Fragebogens werden Ihre Eingaben gespeichert und an unsere Servicestelle gesendet. Ihre Vormerkung wird registriert.
- Anschließend sehen Sie am oberen Bildschirmrand eine Textzeile, in der Ihnen bestätigt wird, dass Ihre Kitavormerkung erfolgreich eingegeben wurde. Eine Bestätigung erhalten Sie auch per E-Mail.
- Jedes Kind wird einzeln eingetragen. Wenn Sie ein weiteres Kind vormerken lassen möchten, klicken Sie am Ende des Fragebogens „Neuer Eintrag“.
- Die Vormerkung ist frühestens ab Geburt möglich.
- Die gewählten Einrichtungen erhalten eine Meldung, dass eine Vormerkung vorliegt.
- Die Einrichtungsleitungen vergeben anschließend selbst jeweils zum Quartalsende die Betreuungsplätze und sagen den Eltern zu. Ist eine Zusage nicht möglich, wird Ihre Vormerkung auf den Status „Warteliste“ gesetzt. „Warteliste“ bedeutet, dass das Kind vorgemerkt ist. Dies entspricht aber noch keiner Zusage.
- Beim Status "Warteliste" eröffnet der Infodienst den Eltern nach Möglichkeit Betreuungsalternativen.
- Den Bearbeitungsstatus Ihrer Vormerkung können Sie online mit Ihren Zugangsdaten einsehen.
- Bei Fragen steht Ihnen die Zentrale Anlaufstelle für pädagogische Fragen gerne zur Verfügung.
Information zum Datenschutz
Zum Programm Kita-Data-Webhouse:
Die im Rahmen von Kita-Data-Webhouse (KDW) auf Grund der gesetzlichen Meldepflichten (§47 SGB VIII und §§ 98 ff SGB VIII) erhobenen Daten dürfen für Aufgaben der Aufsicht über Kindertageseinrichtungen verwendet und für die landesweite Berichterstattung ausgewertet werden. Außerdem dürfen Jugendämter in ihrer Gesamtverantwortung für einen bedarfsgerechten und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausreichenden Ausbaus an Kinderbetreuungsangeboten auf einen eingeschränkten Datensatz mit kumulierten Daten aller Kindertageseinrichrtungen im Zuständigkeitsbereich zugreifen. Ebenso dürfen Städte und Gemeinden, die auf ein bedarfsgerechtes und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ausreichendes Angebot in ihrem Bereich hinzuwirken haben, auf eingeschränkte Datensätze zugreifen. Die Verwendung der Daten zu anderen Zwecken ist unzulässig.
Datenschutz und Datensicherheit haben für die Projektpartner höchste Priorität. Deshalb ist die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Projektpartner selbstverständlich. Maßgebliche Vorschriften dazu enthält das Telemediengesetz (TMG). Ebenso werden Regelungen durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten.
Stadtverwaltung Bühl
Die zentrale Anlaufstelle für pädagogische Fragen ist eine Einrichtung der Stadtverwaltung Bühl
Stadtverwaltung Bühl
Fachbereich Bildung - Kultur - Generationen
Hauptstraße 41
77815 Bühl
About the Kita-Data-Webhouse program:
The data collected as part of Kita-Data-Webhouse (KDW) on the basis of the legal reporting requirements (§47 SGB VIII and §§ 98 ff SGB VIII) may be used for tasks related to the supervision of child day care facilities and evaluated for national reporting. In addition, youth welfare offices may access a limited data set with cumulative data from all day care facilities in their area of responsibility as part of their overall obligation to ensure that the expansion of child care services meets demand and is sufficient to fulfill the legal requirement. Similarly, cities and municipalities that are responsible to ensure that child care services in their area are adequate to meet the legal entitlement may access restricted data sets. The use of the data for other purposes is not permitted.Data protection and data security are top priorities for the project partners. Therefore, compliance with data protection regulations is a matter of course for the project partners. The Telemedia Act (TMG) contains relevant regulations in this regard. The regulations of the EU General Data Protection Regulation (DSGVO) are also observed.
Municipality of Bühl
The central point of contact for pedagogical questions is an institution of the city administration of Bühl
Stadtverwaltung Bühl
Fachbereich Bildung - Kultur - Generationen
Hauptstraße 41
77815 Bühl