Gebühren steigen in zwei Stufen
Die Gebühren an der Städtischen Schule für Musik und Darstellende Kunst steigen in zwei Stufen. Das hat der Gemeinderat am Mittwoch, 1. Juni, in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Die erste Erhöhung kommt zum 1. Oktober dieses Jahres, die zweite zum 1. Oktober 2023. Zuletzt waren die Gebühren 2016 erhöht worden. Die Erträge erhöhen sich dadurch im ersten Schritt um 25.000 Euro und im zweiten Schritt um weitere 10.000 Euro.
Unter Betrachtung der Kostensteigerungen, insbesondere bei den Personalkosten, ist diese moderate Erhöhung aus betriebswirtschaftlichen Gründen notwendig, um den Anspruch eines hochwertigen und breitgefächerten Lehrangebots weiter gewährleisten zu können. Die erste Erhöhung bewegt sich je nach Kurs zwischen fünf und 38 Prozent, die jährlichen Mehrkosten zwischen 18 und 96 Euro. Zum Jahreswechsel kommen einheitlich auf alle Kurse weitere zwei Prozent dazu, was jährlichen Mehrkosten zwischen sechs und 36 Euro entspricht. Im Vergleich zu umliegenden Musikschulen liegt Bühl damit immer noch sehr gut im Tarifgefüge.
Dazu kommen zum 1. Oktober weitere Änderungen. Die Mehrfachermäßigung wird auf fünf Prozent je Unterricht vereinheitlicht. Von 30 auf 20 Prozent reduziert wird die Geschwisterermäßigung. Die Bearbeitungskosten werden um fünf auf 15 Euro erhöht. Hier handelt es sich um einen einmaligen Betrag, der bei der Anmeldung zu leisten ist. Der Zuschlag für Kinder im Alter unter zehn Jahren entfällt.
Es wird indes nicht nur erhöht: Mit dem Ziel langfristig auch Erwachsene als Schülerinnen und Schüler für die Musikschule zu gewinnen, wird der Erwachsenenzuschlag von 50 auf 40 Prozent reduziert. Der Zuschlag wird zudem künftig erst ab dem vollendeten 27. Lebensjahr erhoben statt wie bisher ab 18 Jahren.