Baurecht

Ob Baugenehmigungsverfahren, Bauvorbescheide, Baulasten, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Vorbeugender Brandschutz, Denkmalangelegenheiten einschließlich Erteilung von Steuerbescheinigungen, Rohbau und Schlussabnahmen, Baukontrolle oder die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzverordnung – unsere Abteilung Baurecht ist der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es um die Themen Neubau, Erweiterung, Umbau, Nutzungsänderung oder den Abbruch baulicher Anlagen geht. Dort erhalten Sie Informationen zu allen wichtigen Fragen des öffentlichen Baurechts.
 
Geprüft wird, ob die Wünsche der Bauwilligen mit baurechtlichen Vorschriften wie Bebauungsplan oder Brand- und Denkmalschutz vereinbar sind. Neben der Erteilung von Baugenehmigungen sowie von Baugenehmigungen im vereinfachten Verfahren ist die Abteilung unter anderem auch für die Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen, die Durchführung von Kenntnisgabeverfahren sowie für die Entscheidung über Bauvoranfragen zuständig.

Sie haben baurechtliche Fragen oder wollen einen baurechtlichen Aspekt formlos abklären lassen? Füllen Sie einfach das Formular unter nachfolgendem Button aus.  Danach wird sich die Abteilung Baurecht mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie, dass bei formlosen Anfragen ab einem Zeitaufwand von 30 Minuten Gebühren entsprechend der Gebührensatzung in Rechnung gestellt werden. Da die Bearbeitung förmlicher Verfahren (Bauantrag und Bauvoranfrage) Vorrang hat, kann es bei formlosen Anfragen zudem zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

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Bei der Abteilung Baurecht ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Für die Leistungen Nachbaranhörung und Akteneinsicht ist es auch möglich, einen Termin online zu buchen.

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Öffnungszeiten Baurecht (nur mit Termin)

Montag:
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Bei laufenden Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

E-Mail: baurecht(at)buehl.de

Hinweis

Für das Rathaus 2 ist beim Ordnungsamt, dem Sozialwesen, der Ausländerbehörde, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt (außer dienstags von 8:00 bis 12:00 Uhr) eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

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