Baurecht
Die Abteilung Baurecht ist Ihr Ansprechpartner für baurechtliche Fragen, wenn Sie ein Gebäude errichten oder verändern möchten. Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig vor der Planung mit der Abteilung Kontakt aufzunehmen, um mögliche Probleme bereits im Vorfeld besprechen zu können.
Sie haben baurechtliche Fragen oder wollen einen baurechtlichen Aspekt formlos abklären lassen? Füllen Sie einfach das Formular unter nachfolgendem Button aus. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Zum Formular
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Montag:
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Zurzeit geschlossen
Bei laufenden Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
E-Mail: baurecht@buehl.de
Hinweis
Die Rathäuser sind aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres geschlossen. Über Telefon und E-Mail können Sie aber mit uns in Kontakt treten. In äußerst dringenden Fällen ist auch eine Terminvereinbarung möglich. Die Dienste des Bürgeramtes im Rathaus 2 stehen wie gewohnt zur Verfügung, wobei alle zeitlich nicht dringlichen Verwaltungsgänge auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden sollten.- Braun, Lea
Wirtschafts- und Strukturförderung / Assistenz Baurecht
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Abteilungsleiter Baurecht
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Wirtschafts- und Strukturförderung / Assistenz Baurecht
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Brandschutzbeauftragter
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Kenntnisgabeverfahren beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Vereinfachtes Verfahren beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bauvorbescheid beantragen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Bundesgesetz) - Anforderungen für Neubauten nachweisen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen