Gutachterausschuss

Seit April 2019 bilden die Städte Bühl und Lichtenau sowie die Gemeinden Bühlertal, Hügelsheim, Ottersweier, Rheinmünster und Sinzheim einen gemeinsamen Gutachterausschuss. Zuvor hatte jede Kommune einen eigenen Gutachterausschuss, der dafür zuständig war, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, Bodenrichtwerte zu ermitteln und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Dies geschieht seit der Zusammenlegung auf interkommunaler Ebene. Der gemeinsame Gutachterausschuss besteht aktuell aus 24 unabhängigen, ehrenamtlich tätigen Immobiliensachverständigen. Als Vorsitzender des Ausschusses koordiniert derzeit interimsweise Stephan Lorenz-Feurer als Nachfolger des zum 30. Juni 2026 ausgeschiedenen Eckhard Vandersee die Zusammenarbeit. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses hat ihren Sitz in der Hauptstraße 42 in Bühl. Leiter der Geschäftsstelle ist Anton Schöner.

Was ist mein Grundstück beziehungsweise meine Immobilie wert?

Für die Bürger bietet der Gutachterausschuss die Möglichkeit, etwa vor Grundstückskäufen oder -verkäufen einen aktuellen Richtwert zu erhalten. Wenn der genaue Marktwert ermittelt werden soll, erstellt der Gutachterausschuss auch ein Marktwertgutachten. Der Antrag kann von Eigentümern, ihnen gleichgestellten Berechtigten, Inhabern anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigten sowie Behörden und Gerichten gestellt werden. Weitere Informationen zur Grundstückswertermittlung erhalten Sie hier.

Die Aufgaben des Gutachterausschusses beziehungsweise seiner Geschäftsstelle sind unter anderen:

  • Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen
  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten. Der Bodenrichtwert kann adressgenau bei Boris-BW, dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, oder unten auf dieser Seite abgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier unter Bodenrichtwerte eingestellten PDFs um städtebauliche Bodenrichtwerte handelt. Diese dürfen nicht für die Grundsteuererklärung verwendet werden.
  • Ermittlung von weiteren für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze und Indexreihen. Diese werden regelmäßig im Immobilienmarktbericht veröffentlicht. Dieser kann als PDF-Datei zu 25,00 Euro erworben werden. Zur Übermittlung genügt eine formlose Email, mit vollständigem Namen und Rechnungsanschrift an gutachterausschuss(at)buehl.de.

Formulare

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Satzungen

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Der Gutachterausschuss im Überblick

Bodenrichtwerte