Die Integrationsarbeit in Bühl verfolgt das Ziel, Begegnungen und Austausch von Menschen unterschiedlicher Nationen und Kulturen zu ermöglichen. Nur durch gegenseitiges Kennenlernen können Gemeinsamkeiten entdeckt und Vorurteile abgebaut werden. Die Vielfalt und Buntheit der hier lebenden Menschen macht die Weltoffenheit Bühls deutlich.
Ehrenamtlicher Unterstützerkreis
Die Themen Asyl, Flüchtlinge, Integration sowie Beschäftigungs- oder Unterstützungsmöglichkeiten sind sehr komplex. Die Stadt Bühl darf dabei auf einen ehrenamtlichen Unterstützerkreis für Flüchtlinge zählen, der zur großen Flüchtlingswelle 2015 gegründet wurde. In verschiedenen Arbeitsgruppen werden die ersten Schritte von Geflüchteten in Bühl begleitet. Wenn auch Sie sich im Unterstützerkreis einbringen möchten, wenden Sie sich bitte an integration(at)buehl.de.
Dolmetscherpool
Für die Integrationsarbeit befindet sich ein Dolmetscherpool im Aufbau. Gesucht werden Personen, die als Dolmetscher tätig werden möchten und Deutsch und eine oder mehrere Sprachen mindestens auf B1-Niveau beherrschen. Ein Nachweis muss vorerst nicht erbracht werden. Bevor die künftigen Übersetzenden tätig werden können, erhalten sie eine maximal eintägige Schulung, worauf bei dieser Tätigkeit geachtet werden muss. Im Anschluss werden sie in eine Liste aufgenommen, die ausgewählten Institutionen zur Verfügung steht, um Dolmetscher anfordern zu können. Für jeden Einsatz erhalten sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro, bei mehrstündigen Einsätzen entsprechend mehr. Für den Dolmetscherpool werden noch Übersetzer gesucht, vor allem für Arabisch, Kurdisch, Persisch und Türkisch.
Ehrenamtliche Arbeitsgruppen
- In Gruppen oder als Einzelunterricht möglich
- Bei Bedarf steht ein Unterrichtsraum im Vereinshaus zur Verfügung.
www.ehrensache-buehl.de
- Gesucht werden Personen, die gelegentlich oder auch regelmäßig Kinder betreuen. Zum Beispiel, wenn deren Eltern zum Deutschkurs möchten, aber noch keinen Kita-Platz haben.
- Gesucht werden zudem Personen, die gelegentlich oder regelmäßig beim Spieleangebot in Neusatzeck mitwirken möchten. Dort gibt es werktags täglich von 15:00 bis 17:00 Uhr ein Angebot im Spielraum für die Kinder vor Ort.
- Für Kinder jeder Altersklasse, in Gruppen oder einzeln.
- Bei Bedarf steht ein Unterrichtsraum im Vereinshaus zur Verfügung.
- Hier geht es in erster Linie um den individuellen Transport von geflüchteten Menschen, die in Neusatzeck untergebracht sind.
- Die Fahrten erfolgen mit dem eigenen Auto, versichert sind sowohl das Fahrzeug als auch die Insassen vollumfänglich über die Stadt Bühl.
- Die Fahrtkosten haben die Geflüchteten zu tragen. In Einzelfällen kann die Stadt Bühl über Spendengelder auch Tankgutscheine ausstellen.
Spenden
Wir freuen uns auf Ihre Fahrradspende.
Kontakt:
Telefon (0 72 23) 9 35-47 35integration(at)buehl.de
Sparkasse Bühl
IBAN: DE55 6625 1434 0000 5187 79
BIC: SOLADES1BHL
Kontonummer: 518 779
Bankleitzahl: 66 251 434
Öffnungszeiten
Montag und Freitag: jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: jeweils 9:00 bis 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: von 10:00 bis 14:00 Uhr
Spendenannahme:
Warenannahme mittwochs von 9:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 16:30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon (0 72 23) 98 77-5 04.
Damit diese Öffnungszeiten und das Angebot noch erweitert werden können, werden weitere tatkräftige Helferinnen und Helfer gesucht.
Ansprechpartner:
Doris Schmith-Velten
Servicestelle Ehrenamt, Telefon (0 72 23) 98 77-5 04, mobil: (01 51) 58 04 98 02
E-Mail: doris.schmith(at)drk-buehl-achern.de
Sachspenden für die Flüchtlinge können über diese Website abgefragt, angegeben und weitervermittelt werden.
Kontakt
Katharina Leitner, AG SachspendenE-Mail senden
Fragen und Antworten
Kontakt:
VHS-Geschäftsstelle BühlRobert-Koch-Straße 8
77815 Bühl
Telefon (0 72 22) 3 81-35 30
Buehl(at)vhs-landkreis-rastatt.de
Erreichbarkeit: montags und donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und mittwochs von 13:00 bis 16:15 Uhr
Außerdem gibt es verschiedene Angebote speziell für die psychische Gesundheit Geflüchteter:
- Refugium bietet psychosoziale und medizinische Beratung
- Verein zur Unterstützung traumatisierter Migranten, Karlsruhe
- Selbsthilfebuch für traumatisierte Geflüchtete in den verschiedensten Sprachen. Für Betreuungspersonen gibt es auch ein Begleitbuch auf Deutsch.
- Stationäres Behandlungsangebot, Donaueschingen
Geflüchtete, die noch in der Gestattung sind (das bedeutet, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde), und solche, die eine Duldung haben (das bedeutet, deren Asylantrag abgelehnt wurde), müssen bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragen.
In den ersten drei Monaten in Deutschland dürfen Geflüchtete generell nicht arbeiten. Unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit oder Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern, die sonst nicht verrichtet werden würde, sind davon ausgeschlossen.
- 1. LEA – Landeserstaufnahmeeinrichtung
- 2. GU – Gemeinschaftsunterbringung
- 3. AU – Anschlussunterbringung (nach Abschluss des Asylverfahrens oder nach Ablauf von zwei Jahren)
In Bühl gibt es sowohl GUs, als auch AUs. Für die GUs ist das Landratsamt Rastatt verantwortlich, für die AUs die Stadt Bühl.
GUs sind die „Blume“ in Rittersbach und eine Hälfte des ehemaligen Klosters Neusatzeck. Die andere Hälfte ist AU, genau wie die Erlenstraße 56, Teile der Bergermühlsiedlung und viele kleine Einheiten und Wohnungen, die über das ganze Stadtgebiet verstreut sind.
Für die GUs in Bühl macht das momentan Eveline Seifermann vom DRK:
In der Anschlussunterbringung kümmert sich das Integrationsmanagement darum:
- Anna Lena Bleier: a.bleier(at)landkreis-rastatt.de
- Ghassan Ghannam: g.ghannam(at)landkreis-rastatt.de
- Patricia Gies: p.gies(at)landkreis-rastatt.de
- Sarah Istok: s.istok(at)landkreis-rastatt.de
Geduldet ist, wessen Asylantrag bereits abgelehnt wurde und wer aus den unterschiedlichsten Gründen (noch) nicht in sein Heimatland oder den erstaufnehmenden EU-Staat zurückkehren kann. Auch hier dient die grüne Fiktionsbescheinigung als Ausweisdokument.
Asylberechtigt ist so gut wie niemand, da es fast unmöglich ist, nach Deutschland nicht über einen sogenannten sicheren Drittstaat einzureisen.
Allerdings gibt es kaum einen Unterschied zum Status des anerkannten Flüchtlings, den man bekommt, wenn man aus bestimmten Gründen im Herkunftsland verfolgt wird. Mit diesem Status erhält man eine Aufenthaltserlaubnis, zunächst für drei Jahre, und kann einen Reiseausweis für Flüchtlinge beantragen.
Etwas schlechter gestellt ist der subsidiäre Schutz, den man erhält, wenn man zwar nicht direkt von Verfolgung, aber von ernstlichem Schaden oder Menschenrechtsverletzungen bedroht ist. Auch hier erhält man eine Aufenthaltserlaubnis, zunächst aber nur für ein Jahr. Einen Reiseausweis bekommt man jedoch nicht und darf somit Deutschland nicht verlassen (außer man ist im Besitz eines gültigen Reisedokuments aus dem Heimatland).
Ein nationales Abschiebeverbot erhält man, wenn im Heimatland abseits der bereits genannten Voraussetzungen eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht. Hier erhalten die betroffenen Personen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr.
Für nähere Informationen zum Asylverfahren oder zum Aufenthaltsstatus: https://w2bw.de/ (in elf Sprachen verfügbar).