Integration

Die Integrationsarbeit in Bühl verfolgt das Ziel, Begegnungen und Austausch von Menschen unterschiedlicher Nationen und Kulturen zu ermöglichen. Nur durch gegenseitiges Kennenlernen können Gemeinsamkeiten entdeckt und Vorurteile abgebaut werden. Die Vielfalt und Buntheit der hier lebenden Menschen macht die Weltoffenheit Bühls deutlich.

Sie möchten sich ehrenamtlich im Bereich der Geflüchtetenhilfe engagieren?

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Ehrenamtlicher Unterstützerkreis

Die Themen Asyl, Flüchtlinge, Integration sowie Beschäftigungs- oder Unterstützungsmöglichkeiten sind sehr komplex. Die Stadt Bühl darf dabei auf einen ehrenamtlichen Unterstützerkreis für Flüchtlinge zählen, der zur großen Flüchtlingswelle 2015 gegründet wurde. In verschiedenen Arbeitsgruppen werden die ersten Schritte von Geflüchteten in Bühl begleitet. Wenn auch Sie sich im Unterstützerkreis einbringen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Integrationsbeauftragte Svenja Gerbendorf, Telefon (0 72 23) 9 35-5 01, E-Mail s.gerbendorf.stadt(at)buehl.de.

Über die einzelnen Arbeitsgruppen können Sie hier mehr erfahren. Ebenso gibt es Antworten auf grundlegende Fragen sowie eine Auflistung von Spendenmöglichkeiten in Bühl.


Dolmetscherpool

Für die Integrationsarbeit befindet sich ein Dolmetscherpool im Aufbau. Gesucht werden Personen, die als Dolmetscher tätig werden möchten und Deutsch und eine oder mehrere Sprachen mindestens auf B1-Niveau beherrschen. Ein Nachweis muss vorerst nicht erbracht werden. Bevor die künftigen Übersetzenden tätig werden können, erhalten sie eine maximal eintägige Schulung, worauf bei dieser Tätigkeit geachtet werden muss. Im Anschluss werden sie in eine Liste aufgenommen, die ausgewählten Institutionen zur Verfügung steht, um Dolmetscher anfordern zu können. Für jeden Einsatz erhalten sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro, bei mehrstündigen Einsätzen entsprechend mehr. Für den Dolmetscherpool werden noch Übersetzer gesucht, vor allem für Arabisch, Kurdisch, Persisch und Türkisch.

Ehrenamtliche Arbeitsgruppen

Das Ausfüllen von Formularen und die Interaktion mit Behörden ist für Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, häufig eine große Hürde. Ehrenamtliche dieser Arbeitsgruppe stehen bei diesen Behördengängen unterstützend zur Seite.
Jeden Donnerstag von 16:30 bis 18:00 Uhr findet im Dachgeschoss des Kinder- und Familienzentrums Mehrgenerationenhaus in der Luisenstraße 2 das Café International statt. Hier kommen Besucher unterschiedlichster Kulturen zusammen. Es gibt einen festen Stamm an Ehrenamtlichen, der noch weitere Unterstützung gebrauchen kann. Es geht vor allem um die Einbindung neuer Besucher, Auf- und Abbau und Unterstützung von Aktionen. Aber auch Unterstützung beim Spielen mit Kindern oder Hausaufgabenhilfe werden benötigt.
Gesucht werden Menschen, die Deutschunterricht anbieten können – sowohl für Kinder, die in der Schule wegen ihrer fehlenden Deutschkenntnisse nicht mitkommen, als auch für Erwachsene, die (noch) keinen regulären Deutschkurs besuchen oder Unterstützung benötigen, um diesen erfolgreich zu absolvieren.
  • In Gruppen oder als Einzelunterricht möglich
  • Bei Bedarf steht ein Unterrichtsraum im Vereinshaus zur Verfügung.
Die Spendenplattform wird ausschließlich von Ehrenamtlichen betrieben. Hier können Sachspenden sowohl angeboten als auch Gesuche eingestellt werden. Ausgenommen sind Fahrräder (siehe Fahrradwerkstatt) und Kleidung (siehe Kleiderspenden). Dieser Arbeitskreis arbeitet eng zusammen mit der Gruppe Transport.

www.ehrensache-buehl.de

Jeden Donnerstag werden von 16:30 bis 19:00 Uhr im Keller der Erlenstraße 56 gespendete Fahrräder repariert, wieder verkehrstüchtig gemacht und für einen kleinen Unkostenbeitrag an Geflüchtete verkauft.
Dies kann wie bei einer Patenschaft verschiedene Formen der Unterstützung umfassen, beschränkt sich aber in der Regel auf eine einmalige Unterstützung einer Person oder Familie.
  • Gesucht werden Personen, die gelegentlich oder auch regelmäßig Kinder betreuen. Zum Beispiel, wenn deren Eltern zum Deutschkurs möchten, aber noch keinen Kita-Platz haben.
  • Gesucht werden zudem Personen, die gelegentlich oder regelmäßig beim Spieleangebot in Neusatzeck mitwirken möchten. Dort gibt es werktags täglich von 15:00 bis 17:00 Uhr ein Angebot im Spielraum für die Kinder vor Ort.
  • Für Kinder jeder Altersklasse, in Gruppen oder einzeln.
  • Bei Bedarf steht ein Unterrichtsraum im Vereinshaus zur Verfügung.
Das Tätigkeitsfeld der Paten ist so vielfältig wie das Leben an sich, da die Paten ihre Schützlinge in allen Bereichen des täglichen Lebens unterstützen. In welchem Rahmen und Umfang das möglich ist, entscheiden die Paten: Das kann von der Übernahme der Rolle des Ersatz-Großvaters bis zu regelmäßigen Treffen gehen. Auch die Themenbereiche kann sich jeder Pate selbst wählen.
Diese Arbeitsgruppe befindet sich aktuell noch im Aufbau.
  • Hier geht es in erster Linie um den individuellen Transport von geflüchteten Menschen, die in Neusatzeck untergebracht sind.
  • Die Fahrten erfolgen mit dem eigenen Auto, versichert sind sowohl das Fahrzeug als auch die Insassen vollumfänglich über die Stadt Bühl.
  • Die Fahrtkosten haben die Geflüchteten zu tragen. In Einzelfällen kann die Stadt Bühl über Spendengelder auch Tankgutscheine ausstellen.
Diese Arbeitsgruppe transportiert Sachspenden, die etwa bei der Plattform Ehrensache Bühl aufgegeben wurden, vom Spender zum Empfänger.
Viele Geflüchtete in Sammelunterkünften bedauern, dass sie nur schwer Anschluss an die deutsche Bevölkerung finden. Aus diesem Grund gehen Ehrenamtliche in diese Unterkünfte, um sich mit den Menschen zu unterhalten, ihnen Hilfe anzubieten und so Kontakte aufzubauen.
Viele Bühler Schulen haben Vorbereitungsklassen (VKL-Klassen) für Schüler eingerichtet, die nicht genug Deutsch sprechen, um ohne Einschränkung am regulären Unterricht teilnehmen zu können. Die Herausforderung für die Lehrkraft besteht darin, Schüler auf den verschiedensten Lern-Niveaus zu unterrichten. Um hier eine adäquate und individuelle Betreuung zu gewährleisten, können Ehrenamtliche zur Unterstützung der VKL-Lehrkraft mit in den Unterricht gehen.

Spenden

Ehrenamtliche Helfer machen jeden Donnerstag in der Fahrradwerkstatt in der Erlenstraße 56 von 16:30 bis 19:00 Uhr gespendete Fahrräder flott, die sie anschließend Geflüchteten gegen eine kleine Geldrücklage ausgeben. Mehr als 600 Fahrräder hat die Gruppe, die aus dem Unterstützerkreis der Stadt Bühl entsprungen ist, in den vergangenen Jahren wieder betriebsbereit und damit Migranten mobil gemacht.

Wir freuen uns auf Ihre Fahrradspende.

Kontakt:

Telefon (0 72 23) 9 35-5 01
integration(at)buehl.de
Für die Aktivitäten des ehrenamtlichen Unterstützerkreises haben der DRK Kreisverband Bühl-Achern e.V. sowie die Stadt Bühl ein Spendenkonto eingerichtet:

Sparkasse Bühl
IBAN: DE55 6625 1434 0000 5187 79
BIC: SOLADES1BHL
Kontonummer: 518 779
Bankleitzahl: 66 251 434
Der DRK-Laden in der Rotkreuzstraße 1 in Bühl ist eine Fundgrube für kostenbewusste Menschen, Schnäppchenjäger und Menschen, die im Sinne der Nachhaltigkeit gerne gut erhaltene „Second-Hand-Ware“ einkaufen. Das Angebot des DRK-Ladens ist vielfältig und preiswert, es ist für jeden etwas dabei und, ganz wichtig:  Eine Einkaufsberechtigung ist nicht erforderlich.

Öffnungszeiten

Verkauf:
Montag und Freitag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Sowie jeden 1. Samstag im Monat von 10:00 bis 14:00 Uhr, jeweils mit einem besonderen Thema.

Spendenannahme:
Die Spendenannahme findet immer mittwochs von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr, sowie nach individueller telefonischer Vereinbarung, statt.

Damit diese Öffnungszeiten und das Angebot noch erweitert werden können, werden weitere tatkräftige Helferinnen und Helfer gesucht.

Ansprechpartner:
Doris Schmith-Velten
Servicestelle Ehrenamt, Telefon (0 72 23) 98 77-5 04, mobil: (01 51) 58 04 98 02
E-Mail: doris.schmith(at)drk-buehl-achern.de 

www.ehrensache-buehl.de

Sachspenden für die Flüchtlinge können über diese Website abgefragt, angegeben und weitervermittelt werden.

Kontakt

Katharina Leitner, AG Sachspenden
E-Mail senden

Fragen und Antworten

Ja, wenn Sie als ehrenamtlicher Unterstützer registriert sind, sind Sie während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit umfassend über die Stadt Bühl versichert.
Bitte melden Sie sich bei der Integrationsbeauftragten. Im Gespräch wird geklärt, in welchen Bereichen Sie sich engagieren möchten und welche Arbeitskreise dafür in Betracht kommen. Darüber hinaus benötigt es eine von Ihnen unterzeichnete Datenschutzerklärung und ein erweitertes Führungszeugnis. Letzteres können Sie nach vorheriger Anmeldung bei der Integrationsbeauftragten kostenfrei beantragen.
Seit Januar 2022 hat die Volkshochschule Landkreis Rastatt, Außenstelle Bühl, die Integrations- und Sprachkurse der Stadt Bühl übernommen.

Kontakt:

VHS-Geschäftsstelle Bühl
Robert-Koch-Straße 8
77815 Bühl
Telefon (0 72 22) 3 81-35 30
Buehl(at)vhs-landkreis-rastatt.de
Erreichbarkeit: montags und donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und mittwochs von 13:00 bis 16:15 Uhr
Wer gut Deutsch oder Englisch spricht, kann die psychologischen Beratungsstellen nutzen oder auch die in Deutsch oder Englisch stattfindenden offenen Sprechstunden der Psychologischen Beratung in der Evangelischen Landeskirche in Baden-Baden. Wenn es sehr dringend ist,  wird empfohlen, die 116 117 anzurufen. Dort bekommt man innerhalb von zwei Wochen einen Termin für ein Erstgespräch bei einem Psychologen.

Außerdem gibt es verschiedene Angebote speziell für die psychische Gesundheit Geflüchteter:
Anerkannte Geflüchtete dürfen ohne Probleme jede Art der Beschäftigung aufnehmen. Dazu zählen Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte. Arbeitgeber müssen in diesem Fall nichts gesondert beachten.

Geflüchtete, die noch in der Gestattung sind (das bedeutet, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde), und solche, die eine Duldung haben (das bedeutet, deren Asylantrag abgelehnt wurde), müssen bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragen.
 
In den ersten drei Monaten in Deutschland dürfen Geflüchtete generell nicht arbeiten. Unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit oder Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern, die sonst nicht verrichtet werden würde, sind davon ausgeschlossen.
Der normale Ablauf der Unterbringung im Asylverfahren ist folgender:
  • 1. LEA – Landeserstaufnahmeeinrichtung
  • 2. GU – Gemeinschaftsunterbringung
  • 3. AU – Anschlussunterbringung (nach Abschluss des Asylverfahrens oder nach Ablauf von zwei Jahren)
 
In Bühl gibt es sowohl GUs, als auch AUs. Für die GUs ist das Landratsamt Rastatt verantwortlich, für die AUs die Stadt Bühl.
 
GUs sind die „Blume“ in Rittersbach und eine Hälfte des ehemaligen Klosters Neusatzeck. Die andere Hälfte ist AU, genau wie die Erlenstraße 56, Teile der Bergermühlsiedlung und viele kleine Einheiten und Wohnungen, die über das ganze Stadtgebiet verstreut sind.
 

Für die GUs in Bühl macht das momentan Eveline Seifermann vom DRK:

In der Anschlussunterbringung kümmert sich das Integrationsmanagement darum:

Gestattet ist, wer einen Asylantrag in Deutschland gestellt hat, über den noch nicht entschieden wurde. Als Ausweisdokument dient hier eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. 

Geduldet ist, wessen Asylantrag bereits abgelehnt wurde und wer aus den unterschiedlichsten Gründen (noch) nicht in sein Heimatland oder den erstaufnehmenden EU-Staat zurückkehren kann. Auch hier dient die grüne Fiktionsbescheinigung als Ausweisdokument.

Asylberechtigt ist so gut wie niemand, da es fast unmöglich ist, nach Deutschland nicht über einen sogenannten sicheren Drittstaat einzureisen.

Allerdings gibt es kaum einen Unterschied zum Status des anerkannten Flüchtlings, den man bekommt, wenn man aus bestimmten Gründen im Herkunftsland verfolgt wird. Mit diesem Status erhält man eine Aufenthaltserlaubnis, zunächst für drei Jahre, und kann einen Reiseausweis für Flüchtlinge beantragen.

Etwas schlechter gestellt ist der subsidiäre Schutz, den man erhält, wenn man zwar nicht direkt von Verfolgung, aber von ernstlichem Schaden oder Menschenrechtsverletzungen bedroht ist. Auch hier erhält man eine Aufenthaltserlaubnis, zunächst aber nur für ein Jahr. Einen Reiseausweis bekommt man jedoch nicht und darf somit Deutschland nicht verlassen (außer man ist im Besitz eines gültigen Reisedokuments aus dem Heimatland).
 
Ein nationales Abschiebeverbot erhält man, wenn im Heimatland abseits der bereits genannten Voraussetzungen eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht. Hier erhalten die betroffenen Personen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr.
 
Für nähere Informationen zum Asylverfahren oder zum Aufenthaltsstatus: https://w2bw.de/ (in elf Sprachen verfügbar).