Förderprogramme

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer, Gemeinden und Städte geschaffen. Die Stadt Bühl liegt grundsätzlich in der Förderkulisse nach ELR. Hier finden Sie Informationen zu diesem sowie zu weiteren Förderprogrammen, die für die Stadtentwicklung relevant sind.
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer, Gemeinden und Städte geschaffen. Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei sind die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die interkommunale Zusammenarbeit sowie Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz von besonderer Bedeutung. Projektträger und Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Aufnahmeanträge können über die Gemeinden gestellt werden. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist ein Jahresprogramm.

Die Stadt Bühl liegt grundsätzlich in der Förderkulisse nach ELR.

Nützliche Links

ELR - Wichtigstes Strukturprogramm des Landes
ELR - Informationen und Antragsformulare
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Sind Sie Landwirt im Haupt- oder Nebenerwerb und bewirtschaften Äcker oder ein Wiesengrundstück, das sehr feucht ist?

Besitzen Sie hochstämmige Obstbäume in einem Brutrevier des Steinkauzes, zum Beispiel im Natur- und Landschaftsschutzgebiet Waldhägenich, oder möchten Sie dort welche pflanzen?

Sind Sie Halter von Schafen und Ziegen und beweiden Sie mit den Tieren Flächen in der Bühler Vorbergzone extensiv?

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner, ob das Grundstück für eine Extensivierung in Frage kommt und Entschädigungen zu erwarten sind

Kontakt:

Rainer Ebert
Telefon: (0 72 23) 9 35-6 02
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