Mit dem „Südlichen Stadteingang“ erfährt der letzte noch verbliebene Bereich in der Kernstadt eine städtebauliche Aufwertung. Das insgesamt achte Bühler Sanierungsgebiet umfasst zirka 13,5 Hektar. Es erstreckt sich von der Bühlotbrücke über die Robert-Koch-Straße hinaus bis zum alten Forsthaus und umfasst auch das Katholische Gemeindehaus St. Peter und Paul, den Stadtgarten sowie die Eisenbahnstraße bis zur Herbert-Odenheimer-Straße.
Neben einer städtebaulichen Aufwertung werden als weitere Ziele verfolgt: die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, eine Verbesserung des Wohnumfelds mit einer Erhöhung des Grünanteils und Maßnahmen zur Beruhigung des Verkehrs. Das Vorhaben wird vom Bund und vom Land Baden-Württemberg im Rahmen der Städtebauförderung mit einem Zuschuss in Höhe von 1,4 Millionen Euro unterstützt. Der Bewilligungszeitraum geht vom 1. Januar 2020 bis 30. April 2029.
Zunächst hat die Stadt Bühl für das Sanierungsgebiet vorbereitende Untersuchungen mit einem Entwicklungsträger durchgeführt. Auf deren Basis wurde das gebietsbezogene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept ausgearbeitet. Auch die Bürger waren in den Prozess miteinbezogen und wurden auf ihre Wünsche und Ziele hin befragt. Bei einer Bürgerwerkstatt konnten die Anlieger obendrein aus ihrer Sicht bestehende Mängel und Missstände formulieren sowie Wünsche zur Verbesserung anbringen.
Am 19. Juni 2020 wurde die Satzung der Stadt Bühl über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Südlicher Stadteingang“ bekanntgegeben. Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Nach Abschluss der Maßnahme ist grundsätzlich ein Ausgleichsbetrag fällig. Es gibt jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Ablöse des Ausgleichsbetrags zu stellen.
Ihr Kontakt bei planerischen und gestalterischen Fragen ist unser Stadtplaner Matthias Kaufhold, bei finanziellen Angelegenheiten erreichen Sie Stephanie Eisele von der Abteilung Haushalt und Abgaben mittwochs von 8:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr.