Gemeinsam mit Komm.ONE, Anstalt des öffentlichen Rechts, hat die Stadt Bühl ein Geografisches Informations-System (GIS) erstellt, um Ihnen Bühl virtuell zugänglich zu machen. Neben Straßen und Grundstücken stehen auch Daten aus den Bereichen Bebauungspläne und Sanierungsgebiete sowie Luftbilder zur Verfügung. Zudem ist der historische Stadtplan um 1900 verfügbar.
Hier geht es zum Geografischen Informations-System der Stadt Bühl (Bürger-GIS)
Die Abgabe von aktuellen Auszügen aus der Liegenschaftskarte, automatisierte Liegenschaftskarte, ist nur über das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Postfach 102962, 70025 Stuttgart, oder über das Landratsamt Rastatt, Dezernat 3, Amt 4, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, E-Mail: amt34(at)landkreis-rastatt.de zu beziehen.
Verbindliche Auskünfte erteilen nur die jeweiligen Fachbehörden.
Für die Grundlagen der Lärmkartierung:
Zur Webseite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
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Haftungsausschluss
Für die Informationen aus dem System wird keine Haftung übernommen. Die hier zur Verfügung gestellten Daten wie Flurstück- und Grundstücksdaten können veraltete oder abweichende Informationen enthalten und sind daher nicht als Unterlage bei Rechtsgeschäften oder als Nachweis in Verfahren vor Behörden geeignet. Das Urheberrecht für die Geobasisdaten liegt beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL). Eine Vervielfältigung oder Verwendung dieser Informationen in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.Die Abgabe von aktuellen Auszügen aus der Liegenschaftskarte, automatisierte Liegenschaftskarte, ist nur über das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Postfach 102962, 70025 Stuttgart, oder über das Landratsamt Rastatt, Dezernat 3, Amt 4, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, E-Mail: amt34(at)landkreis-rastatt.de zu beziehen.
Verbindliche Auskünfte erteilen nur die jeweiligen Fachbehörden.
Für die Grundlagen der Lärmkartierung:
Zur Webseite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg