Bauvorbescheid beantragen
Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
- Zuständigkeit für Gemarkung Altschweier
- Zuständigkeit für Gemarkung Balzhofen
- Zuständigkeit für Gemarkung Bühl (Kernstadt, Rittersbach, Kappelwindeck)
- Zuständigkeit für Gemarkung Eisental
- Zuständigkeit für Gemarkung Moos
- Zuständigkeit für Gemarkung Neusatz
- Zuständigkeit für Gemarkung Oberbruch
- Zuständigkeit für Gemarkung Oberweier
- Zuständigkeit für Gemarkung Ottersweier
- Zuständigkeit für Gemarkung Unzhurst
- Zuständigkeit für Gemarkung Vimbuch
- Zuständigkeit für Gemarkung Weitenung
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
- Antrag auf Abweichung/ Ausnahme/ Befreiung von bauordnungs-/bauplanungsrechtlichen VorschriftenZulassung nach § 23 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Antrag auf Bauvorbescheid
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Bauvorbescheid beantragen (Assistent)
- Lageplan schriftlicher Teil
- Zustimmungserklärung des Angrenzers/der Angrenzerin bzw. des/der sonstigen Nachbarn/ Nachbarin gegenüber der Baurechtsbehörde (§ 55 Landesbauordnung (LBO))
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.
Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.
alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:
- ausgefülltes Antragsformular
- weitere Bauvorlagen:
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Bauentwurfsskizze(n)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Widerspruchsverfahren und Klage
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
- § 57 Bauvorbescheid
- § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben
Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
- § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid