Familien- und Sozialpass 2024 der Stadt Bühl beantragen
Seit mehr als 20 Jahren unterstützt die Stadt Bühl kinderreiche Familien und einkommensschwache Personen mit dem Familien- und Sozialpass. Er ermöglicht, vor allem die der Freizeit, Erholung und Bildung dienenden städtischen Einrichtungen vergünstigt zu nutzen.
Seit 2020 bildet Bühl zudem mit Rastatt und Gaggenau die „Sozialregion Mittelbaden“. Damit können nun auch die dem Familien- und Sozialpass beiliegenden Wertgutscheine in Einrichtungen dieser Städte eingelöst werden.
Nach Vorlage des Familien- und Sozialpasses können Sie in folgenden Bühler Einrichtungen die aufgeführten Ermäßigungen erhalten.
Städtische Schule für Musik und darstellende Kunst Bühl
Die Tarife werden um 20 Prozent gesenkt.
Eine mehrfache Inanspruchnahme von Ermäßigungen ist nicht möglich.
Mediathek Bühl
50 Prozent der Jahresgebühr für Entleihungen in der Mediathek
Kinder- und Familienzentrum Mehrgenerationenhaus
Ermäßigung auf Ferienangebote, Projekte, Kinderakademie „Auf Zack!“
Bürgerhaus Neuer Markt – Abonnements
Bei Veranstaltungen des Kinderabonnements erhalten Kinder eine Ermäßigung von 50 Prozent auf die Kinderkarte, Erwachsene erhalten die Karten zum regulären Kinderpreis.
Die Karten können nur an der Abendkasse beziehungsweise beim Kinderabonnement am Tag der Veranstaltung erworben werden.
Volkshochschule
Zu Vorträgen, Filmen, Kursen gibt es eine 15-prozentige Ermäßigung.
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Ordnungsrecht / Feuerwehr
- PDF-Formular zum Ausdrucken Familien- und Sozialpass 2024 der Stadt Bühl beantragen
Wer kann den Familien- und Sozialpass beantragen?
- Familien mit drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben. Das zweite Elternteil kann den Familien- und Sozialpass beantragen, sofern es in Bühl wohnhaft ist und die Angebote gemeinsam mit den Kindern wahrnehmen möchte.
- Familien und Alleinerziehende mit einem schwerbehinderten kindergeldberechtigten Kind. Bei getrennt lebenden Eltern kann auch das zweite Elternteil einen Familien- und Sozialpass erhalten, sofern in Bühl wohnhaft.
- Vollwaisen sowie der Personensorgerechtspfleger/Vormund oder die von diesem bevollmächtigte Person.
- Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz.
- Empfänger von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) und SGB XII (Grundsicherung, Sozialhilfe)
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- zusätzlich gibt es jährlich 25 Euro Wertgutscheine pro Familie.
Wo wird der Familien- und Sozialpass beantragt?
Anträge für den Familien- und Sozialpass sind im Bürgeramt der Stadt Bühl, Hauptstraße 41, und in den Ortsverwaltungen erhältlich. Ebenso können Sie die Anträge von der Internetseite der Stadt Bühl www.buehl.de herunterladen.
Kontakt:
Stadt Bühl, Ordnungsrecht
Verena Stucke
Feuerwehrhaus, Steinstraße 12a, Raum 1.05
Telefon (0 72 23) 9 35-7 24
Bei der Antragstellung sind auch die für die Bearbeitung notwendigen Unterlagen beizufügen. Dazu zählt insbesondere ein Nachweis über den Bezug von Kindergeld bei arbeitslosen oder sich in Ausbildung befindenden volljährigen Kindern, der Bescheid über den Empfang von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Schwerbehindertenausweis.
Der Familien- und Sozialpass ist für die Dauer von fünf Jahren gültig. Die Wertgutscheine werden mit Ausstellung des Passes ausgehändigt. Sofern die Anspruchsvoraussetzungen noch vorliegen, werden die neuen Wertgutscheine mit Vorlage des Familien- und Sozialpasses ausgehändigt.
Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.
Wo können die Wertgutscheine eingelöst werden?
Bühl:
- Schwarzwaldbad
- Eisbahn Wiedenfelsen
Rastatt:
- Familienbad Alohra und Familien-Freibad Natura (Umwandlung in Bädergutschein)
- Eltern- und Familienbildung bei kostenpflichtigen Programmen
- Sommerferienprogramm
- Kundenbereich Sport- und Kulturförderung bei kostenpflichtigen Veranstaltungen
- Stadtbibliothek bei kostenpflichtigen Veranstaltungen
- Städtische Museen bei kostenpflichtigen Veranstaltungen
- Städtische Musikschule bei kostenpflichtigen Veranstaltungen
- Kultur und Veranstaltung (Eigenbetrieb Stadt Rastatt) bei kostenpflichtigen Abendveranstaltungen (tête-à-tête und Kinosommer)
Gaggenau:
- Städtische Veranstaltungen des Kulturamts in der Jahnhalle oder in der klag-Bühne, einschließlich Murgl Kindertheater
- Workshops der Schule für Musik und darstellende Kunst Gaggenau
- Kurse/Veranstaltungen von KINDgenau e.V.
- Kurse/Veranstaltungen des Jugend- und Familienzentrums (JuFaZ)
- Thermalbad Rotherma
- Jahresgebühr Stadt Bibliothek
- Merkur-Film-Center