Alters- und Ehejubilare (Ehrung / Besuch)
Bei runden Geburtstagen ab 80 Jahren und Ehejubiläen ab 50 Jahren erhalten Bühler Bürger eine kleine städtische Ehrung. Wir fragen bei den Jubilaren nach, ob sie solch eine Ehrung wünschen. Ist dies der Fall, besteht auch die Möglichkeit, dass am Ehrentag der Oberbürgermeister oder einer seiner ehrenamtlichen Stellvertreter vorbeikommt, um persönlich zu gratulieren.
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Persönliches Referat des Oberbürgermeisters
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Persönliches Referat des Oberbürgermeisters