Dienstleistung

Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften für Eintragungen oder Löschungen im Grundbuch

Der Gemeinderat Bühl hat einstimmig beschlossen, die freiwillige Serviceleistung Grundbucheinsichtsstelle zum 30. Juni 2021 aufzugeben. Die gebotenen Leistungen können auch von jedem Notariat oder einer Grundbucheinsichtsstelle einer Kommune vorgenommen werden.

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Zuständige Stelle