Karte zum elektronischen Identitätsnachweis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums beantragen (eID-Karte)
Die eID-Karte ist ein rein elektronisches hoheitliches Ausweisdokument (ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift) und kann auf freiwilliger Basis ab einem Mindestalter von 16 Jahren beantragt werden. Sie enthält die Online-Ausweisfunktionen, mit denen sich die Inhaberinnen und Inhaber sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen können. Sie ist 10 Jahre gültig.
Die Gebühr beträgt 37,00 Euro.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat im Dezember 2020 ein barrierefreies PDF für eine englischsprachige Broschüre über die eID-Karte im Behördenportal bereitgestellt.
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Informationen für Bürgerinnen und Bürger finden Sie zudem im öffentlichen Bereich des Personalausweisportals in deutscher und englischer Sprache.
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