Dienstleistung

Karte zum elektronischen Identitätsnachweis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums beantragen (eID-Karte)

Die eID-Karte ist ein rein elektronisches hoheitliches Ausweisdokument (ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift) und kann auf freiwilliger Basis ab einem Mindestalter von 16 Jahren beantragt werden. Sie enthält die Online-Ausweisfunktionen, mit denen sich die Inhaberinnen und Inhaber sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen können. Sie ist 10 Jahre gültig.


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Kosten/Leistung
Die Gebühr beträgt 37,00 Euro.
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Weitere Hinweise
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat im Dezember 2020 ein barrierefreies PDF für eine englischsprachige Broschüre über die eID-Karte im Behördenportal bereitgestellt.

Zum PDF-Dokument



Informationen für Bürgerinnen und Bürger finden Sie zudem im öffentlichen Bereich des Personalausweisportals in deutscher und englischer Sprache.
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