Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Stadt und bildet die politische Vertretung der Bürger. Er legt die Grundsätze für die Stadtverwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetz zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Vorsitzender und aufgrund seines Amts zusätzliches Mitglied des Gemeinderats ist der Oberbürgermeister. Alle fünf Jahre wird das Gremium von den Bürgern der Stadt neu gewählt.
Alle Mitglieder des Gemeinderats