Christiane Baumann
Bürger-Service-Center
Hinweis
Das Bühler Standesamt steht gerne für eine umfassende und kompetente Beratung und ein persönliches Gespräch bereit. Hierzu ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zwischen 9:00 und 11:00 Uhr erforderlich.
Am Montag, 2. Oktober, dem Brückentag vor dem Tag der Deutschen Einheit, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen. Neben den Rathäusern inklusive dem Bürger-Service-Center und Ortsverwaltungen wird an diesem Tag auch im Bürgerhaus Neuer Markt und in der Mediathek nicht gearbeitet.
Ab Mittwoch, 4. Oktober, ändern sich die Öffnungszeiten wie folgt:
Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr (für Besuchsverkehr)
Für die weiteren Tage ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Telefonische Erreichbarkeit zur Terminvereinbarung:
Montag, Mittwoch und Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
- Adoption - Akteneinsicht beantragen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen
- Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
- Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen
- Ehenamen bestimmen
- Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
- Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden
- Eheschließung im Ausland - Eintragung in das deutsche Eheregister beantragen
- Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
- Eheurkunde - Ausstellung beantragen
- Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt dem Standesamt melden
- Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären
- Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde - weitere Ausfertigungen beantragen
- Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden
- Namen nach der Scheidung ändern
- Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen
- Sterbeurkunde beantragen
- Todesfall anzeigen
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen