Wirtschafts- und Strukturförderung / Baurecht
Telefon:
E-Mail:
Montag:
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis
Für das Rathaus 2 ist beim Ordnungsamt, dem Sozialwesen, dem Ausländerwesen, dem Gewerbeamt, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
- Metzinger, Alexandra
Assistenz Wirtschafts- und Strukturförderung / BaurechtTelefon:
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Leitung des Fachbereichs Wirtschafts- und Strukturförderung / Baurecht
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Baurecht
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Baurecht
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Baurecht
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Verwaltung Bühler Innovations- und Technologie Startups GmbH (BITS)
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Wirtschafts- und Strukturförderung
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Wirtschafts- und Strukturförderung / Geschäftsführerin Bühl in Aktion e.V.
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Baurecht
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Baurecht
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Abteilungsleiter Baurecht / Stellv. Leitung des Fachbereichs Wirtschafts- und Strukturförderung / Baurecht
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Baurecht
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Assistenz Wirtschafts- und Strukturförderung / Baurecht
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Wirtschafts- und Strukturförderung
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Baurecht
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Ferienregion Bühl-Bühlertal-Ottersweier
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Tourist-Information
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Baurecht
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Baurecht
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Wirtschafts- und Strukturförderung
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Tourismusbeauftragter / Ferienregion Bühl-Bühlertal-Ottersweier
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Baurecht
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen