Rathaus 2
77815 Bühl
Stadtteil: Kernstadt
Hinweis
Für das Rathaus 2, insbesondere beim Ordnungsamt, der Ausländerbehörde, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dies gilt nicht für das Bürger-Service-Center.
Hinweis
Für das Rathaus 2, insbesondere beim Ordnungsamt, der Ausländerbehörde, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dies gilt nicht für das Bürger-Service-Center.
Bei laufenden Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
E-Mail: baurecht@buehl.de
Hinweis
Für das Rathaus 2, insbesondere beim Ordnungsamt, der Ausländerbehörde, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dies gilt nicht für das Bürger-Service-Center.
Abweichende Öffnungszeiten Abfallwirtschaft und Standesamt
Hinweis
Für das Rathaus 2, insbesondere beim Ordnungsamt, der Ausländerbehörde, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dies gilt nicht für das Bürger-Service-Center.
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Für das Rathaus 2, insbesondere beim Ordnungsamt, der Ausländerbehörde, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dies gilt nicht für das Bürger-Service-Center.
und nach telefonischer Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Telefon (0 72 23) 54 91
Mittwoch: ganztags
Donnerstag: vormittags
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Für das Rathaus 2, insbesondere beim Ordnungsamt, der Ausländerbehörde, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dies gilt nicht für das Bürger-Service-Center.