Rathaus 2
77815 Bühl
Stadtteil: Kernstadt
Hinweis
Für das Rathaus 2, insbesondere beim Ordnungsamt, der Ausländerbehörde, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dies gilt nicht für das Bürger-Service-Center.
Am Freitag, 9. Juni, dem Brückentag nach Fronleichnam, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen.
Hinweis
Für das Rathaus 2, insbesondere beim Ordnungsamt, der Ausländerbehörde, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dies gilt nicht für das Bürger-Service-Center.
Am Freitag, 9. Juni, dem Brückentag nach Fronleichnam, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen.
Bei laufenden Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
E-Mail: baurecht@buehl.de
Hinweis
Für das Rathaus 2, insbesondere beim Ordnungsamt, der Ausländerbehörde, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dies gilt nicht für das Bürger-Service-Center.
Am Freitag, 9. Juni, dem Brückentag nach Fronleichnam, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen.
Abweichende Öffnungszeiten Abfallwirtschaft und Standesamt
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Für das Rathaus 2, insbesondere beim Ordnungsamt, der Ausländerbehörde, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dies gilt nicht für das Bürger-Service-Center.
Am Freitag, 9. Juni, dem Brückentag nach Fronleichnam, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen.
Hinweis
Für das Rathaus 2, insbesondere beim Ordnungsamt, der Ausländerbehörde, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dies gilt nicht für das Bürger-Service-Center.
Am Freitag, 9. Juni, dem Brückentag nach Fronleichnam, bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen.
und nach telefonischer Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Telefon (0 72 23) 54 91
Mittwoch: ganztags
Donnerstag: vormittags
Hinweis
Für das Rathaus 2, insbesondere beim Ordnungsamt, der Ausländerbehörde, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Dies gilt nicht für das Bürger-Service-Center.