Rathaus 2
77815 Bühl
Stadtteil: Kernstadt
Hinweis
Für das Rathaus 2 ist beim Ordnungsamt, dem Sozialwesen, dem Ausländerwesen, dem Gewerbeamt, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Bei laufenden Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
E-Mail: baurecht(at)buehl.de
Hinweis
Für das Rathaus 2 ist beim Ordnungsamt, dem Sozialwesen, der Ausländerbehörde, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt (außer dienstags von 8:00 bis 12:00 Uhr) eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch: 14:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)
Einen Termin können Sie hier auch online buchen.
Touristen werden dienstag- und mittwochnachmittags auch ohne Termin beraten.
Hinweis:
Für das Rathaus 2 ist beim Ordnungsamt, dem Sozialwesen, der Ausländerbehörde, der Abteilung Baurecht und beim Standesamt (außer dienstags von 8:00 bis 12:00 Uhr) eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Mit Terminvergabe:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit zur Terminvereinbarung:
Telefon (0 72 23) 9 35-5 81
Montag, Mittwoch und Freitag: 9:00 – 11:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Telefon (0 72 23) 54 91
Mittwoch: ganztags
Donnerstag: vormittags