Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ So lautet Artikel drei, Absatz zwei des Grundgesetzes, der zugleich die Zielsetzung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Bühl bestimmt. Als Initiatorin, Kooperationspartnerin und Moderatorin wirkt sie auf mehr Geschlechtergerechtigkeit im Sinne des Grundgesetzes hin. Die Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist der Kern ihrer Arbeit.


Schwerpunkte des Aufgabengebiets der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten:

  • Anlaufstelle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung
  • Beratungsstelle auch für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger zu Themen wie Chancengleichheit, Vereinbarkeit Familie und Beruf, Unterstützung der beruflichen Weiterentwicklung oder häusliche Gewalt
  • Zusammenarbeit mit Organisationen, Initiativen, Verbänden und sonstigen Institutionen in frauen- und gleichstellungsrelevanten Fragen
  • Organisation von frauenspezifischen Veranstaltungen
Schutzsuchende Frauen können unter www.frauenhaus-suche.de tagesaktuell die Aufnahmekapazitäten aller Frauenhäuser bundesweit einsehen. Sie finden auf der Website Infos und Kontaktdaten des jeweiligen Frauenhauses und können gezielt nach Kriterien wie Barrierefreiheit oder der Anzahl der Kinder suchen. Die Seite ist in englischer sowie in leichter Sprache verfügbar.


Weitere Informationen und Erklärvideos