Ökologie

Grundsätze der Waldbewirtschaftung

Mit dem Übergang zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung vor 300 Jahren ist die Geburtsstunde der Forstwirtschaft mitteleuropäischer Prägung verbunden. Bis zum heutigen Tage hat sich das Verständnis von Nachhaltigkeit weiterentwickelt. Nachhaltigkeit in der deutschen Forstwirtschaft bedeutet heute den an langfristigen Entwicklungen ausgerichteten, umweltverträglichen Umgang mit der Ressource Wald.
 
Die Grundlagen zur Sicherung einer multifunktionalen und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder sind im Landeswaldgesetz Baden-Württemberg niedergelegt. Danach soll der öffentliche Wald im besonderen Maße dem Allgemeinwohl dienen und bei gleichzeitiger Erfüllung der Schutz- und Erholungsfunktion die nachhaltig höchstmögliche Leistung wertvollen Holzes erbringen.

Zertifizierte naturnahe Waldwirtschaft

Der Bühler Stadtwald ist nach den Richtlinien des „Program for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC)“ seit 2001 zertifiziert. Die Kriterien für das Zertifikat werden im Rahmen eines naturnahen Waldbaus seit vielen Jahren optimal erfüllt. Dieser umfasst den Aufbau, die Pflege und die Erhaltung naturnaher, standortgerechter und stabiler Wälder, die ihren Waldfunktionen gerecht werden. Unter ökonomischen Aspekten hat die Bewirtschaftung der Wälder die umweltfreundliche Holzerzeugung unter Berücksichtigung eines angepassten Verhältnisses von Aufwand und langfristig möglichem Holzertrag zum Ziel. Aus ökologischer Sicht steht die Förderung und angemessene Erhaltung regionaltypischer Waldarten und Waldbiotope im Vordergrund.
 
Die Eckpfeiler der naturnahen Waldwirtschaft sind:
  • Entwicklung leistungsfähiger, naturnaher Waldgesellschaften unter Berücksichtigung der Anforderungen durch den Klimawandel.
  • Förderung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) und Baumartenvielfalt durch strukturierte Mischwälder.
  • Förderung der Stabilität des Waldökosystems und des Einzelbaumes durch regelmäßige Waldpflege.
  • Anwendung geeigneter Verjüngungsverfahren mit Schwerpunkt auf natürlicher Verjüngung unter Erhaltung eines ausreichenden Anteils alter Wälder.
  • Vermeidung von Schäden durch die Holzernte, Witterungseinflüsse, Insekten oder durch überhöhte Wildbestände.
  • Berücksichtigung der besonderen Belange des Natur- und Artenschutzes insbesondere auch mit Blick auf europarechtlich geschützte Arten sowie der weiteren Funktionen des Waldes.

Grundsätze im Detail