Abfallentsorgung

Die Trennung der Abfälle und Wertstoffe erfordert viel Verständnis und Engagement. Wann der Müll abgeholt wird, welche Behälter notwendig sind oder wohin mit dem Bodenaushub – das erfahren Sie auf dieser Seite.  Ebenso finden Sie hier eine Übersicht über die Abfallgebühren.

Behälterservice / Abfuhrtermine

Bühl und seine Ortsteile sind in 15 Abfuhrbezirke eingeteilt. In diesen Bezirken werden die Braunen, Gelben, Grauen und Grünen Tonnen regelmäßig geleert. Außerdem gibt es auch eine monatliche Glasabfuhr. Alle Abfuhrtermine finden Sie im städtischen Abfallkalender, der jährlich erscheint. Diesen versendet die Abfallwirtschaft der Stadt Bühl einmal im Jahr an die Bühler Haushalte als gedruckte Version. Den Abfallkalender gibt es aber auch digital: Dieser steht Ihnen online als PDF-Dokument oder ics-Datei zur Verfügung.

Zum Abfallkalender

In die Braune Tonne werden die im Haushalt anfallenden organischen Abfälle wie auch Fleisch-, Fisch- und Wurstreste erfasst.
  • Behältergrößen:
    Für die Abfuhr von organischen Abfällen, die nicht über die Graue Tonne entsorgt werden dürfen, bietet die Stadt je nach Bedarf die folgenden Größen an: 35 Liter; 60 Liter; 80 Liter; 120 Liter; 240 Liter.
  • Behälternutzung:
    Die Gebühr wird pro Leerung berechnet, eine Grundgebühr gibt es für die Biotonne nicht. Die Abfuhr erfolgt alle zwei Wochen, im Sommer wöchentlich.
  • Hinweis:
    Wer alle organischen Abfälle selbst kompostiert, benötigt keine Biotonne. Die Trennung der Materialien wird bei der Leerung überwacht.
In der Gelben Tonne werden Verpackungen aus Kunststoff und Metall sowie Verbundmaterial und Styroporverpackungen erfasst.

  • Behälternutzung:
    Die Abfuhr der Gelben Tonne erfolgt alle zwei Wochen.
In den Restabfallbehältern wird der Hausmüll gesammelt, also die Materialien, die nicht über die anderen Sammelsysteme einer Verwertung zugeführt werden können.

  • Behältergrößen:
    Für die Abfuhr des Restmülls bietet die Stadt je nach Bedarf unterschiedlich große Abfallgefäße an: 35 Liter; 60 Liter; 80 Liter; 120 Liter; 240 Liter; 1.100 Liter.
  • Behälternutzung:
    Die Mindest- und die Leerungsgebühr richten sich nach der Größe des Gefäßes. Die Anzahl der Leerungen wird mit Hilfe einer elektronischen Einrichtung gezählt. Beschränkt man sich auf ein Minimum an Leerungen, können Müllgebühren gespart werden. Die Abfuhr der Grauen Tonne erfolgt zweiwöchentlich.
  • Hinweis:
    Eine Entsorgung von Elektrogeräten über die Restmülltonne ist nicht zulässig. Alle Elektrogeräte (auch Kleingeräte wie Fön und Rasierapparat) können kostenlos beimWertstoffhof in Vimbuch abgegeben werden.
In der Grünen Tonne wird das Altpapier erfasst. Sie ist ein Sammelgefäß für Papier, Pappe, Kartonagen.

  • Behälternutzung:
    Die Abfuhr des Altpapiers erfolgt alle drei Wochen. Die Nutzung der Grünen Tonne ist gebührenfrei.
  • Hinweis:
    Übermengen können beim Wertstoffhof in Vimbuch abgegeben werden.
Zum Altglas gehören Flaschen, Konfitürengläser oder Trinkgläser – ohne Verschlüsse.
  • Behälternutzung:
    Das Altglas soll in einem geeigneten, stabilen Behältnis wie etwa in einer Kiste oder einer Wanne bereitgestellt werden. Das Volumen des Behälters darf nicht größer 50 Liter sein. Das Gesamtgewicht soll nicht mehr als 35 Kilogramm betragen. Die Abfuhr des Altglases erfolgt alle vier Wochen. Eine farbgetrennte Erfassung erfolgt nicht.

So entsorgen Sie Ihren Abfall richtig

Bühler Bürger können ihren Sperrmüll sowohl auf Abruf als auch auf dem Wertstoffhof in Vimbuch entsorgen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

Auf Abruf

  • Wer Sperrmüll auf Abruf entsorgen möchte, muss dies bei der Abfallwirtschaft der Stadt Bühl telefonisch beantragen. Die Art und Menge des Sperrmülls sollte dabei recht genau angegeben beziehungsweise bezeichnet werden. Anschließend teilt die Abfallwirtschaft den Antragsstellern den Abholtermin mit und beauftragt dann die zuständige Entsorgungsfirma. In der Regel wird der Sperrmüll donnerstags abgeholt.
  • Bis zu zwei Kubikmeter Sperrmüll kosten 15,00 Euro, jeder weitere angefangene Kubikmeter 7,50 Euro. Kühl- und Bildschirmgeräte kosten jeweils 11,50 Euro. Die Abholungs- und Entsorgungskosten werden dem Nutzer dieses Service spätestens mit der Jahresendabrechnung für die Abfallentsorgung in Rechnung gestellt.
  • Am Abholtag muss der Sperrmüll ab 6:00 Uhr am Straßen-/Gehwegrand liegen beziehungsweise dort, wo die Abfallgefäße zur Leerung stehen würden. Der Sperrmüll darf frühestens am Vorabend rausgestellt werden.

Anmeldung zur Abholung von Sperrmüll

Eine Anmeldung zur Abholung von Sperrmüll ist möglich bei der Abfallwirtschaft der Stadt Bühl, Telefon: (0 72 23) 9 35-32 95, E-Mail: abfallwirtschaft(at)buehl.de oder im Bürger-Service-Center im Rathaus 2 sowie bei den Ortsverwaltungen und städtischen Verwaltungsstellen.
 

Selbst entsorgen

  • Sperrmüll sowie Kühl- und Bildschirmgeräte können auch direkt beim Wertstoffhof, Hurststraße 20, angeliefert werden. Für den Sperrmüll fallen Gebühren an, die sich nach der Satzung des Landkreises Rastatt richten. Elektrogeräte können dort kostenlos abgegeben werden.
  • Grünabfälle sind pflanzliche Abfälle, die bei Arbeiten im Hof beziehungsweise Garten anfallen. Dazu zählen etwa Baum-, Hecken- und Strauchschnitt oder Laub. Die Umweltpartner Vogel AG betreibt in Vimbuch eine Kompostieranlage. Dort können pflanzliche Abfälle aller Art angeliefert werden.
  • Kleinere Mengen des pflanzlichen Abfalls können auch über die Biotonne entsorgt werden. Dazu zählt unter anderem Fallobst. Größere Mengen von Fruchtabfällen sollten allerdings auch zur Kompostieranlage gebracht werden.
 

Umweltpartner Vogel AG (Kompostanlage)

Am alten Römerpfad 2
77815 Bühl
Stadtteil: Vimbuch
Telefon: (0 72 23) 88 00
www.kompost-vogel.de
 
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 07:00 bis 17:00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Deutsches Rotes Kreuz Bühl
Rot-Kreuz-Straße 1
77815 Bühl
Stadtteil: Kernstadt

Telefon: (0 72 23) 98 77-0
  • Die Bodenaushubdeponie Bühl-Balzhofen wird vom Landkreis Rastatt als Deponie für Bodenaushub der Deponieklasse 0 betrieben. Darüber hinaus wird Bauschutt zur Deponierung (Bauschutt DK I) in Kleinmengen angenommen und über eine Sammelmulde erfasst.
  • Recycelbarer Bauschutt wird in Balzhofen nicht angenommen. Dieser kann bei der BWG in Sinzheim-Kartung (Entenhof) entsorgt werden.

Bodenaushubdeponie Bühl-Balzhofen

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt
77815 Bühl
Stadtteil: Balzhofen
Telefon: (0 72 23) 25 05 08
Zur Webseite

Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Webseite des Abfallwirtschaftsbetriebs.

  • Zum Beispiel Akkus, Batterien, noch flüssige Dispersionsfarben, lösemittelhaltige Farben und Lacke, Leuchtstoffröhren, Pflanzenschutzmittel, Spraydosen.
  • Das Schadstoffmobil des Landkreises Rastatt kommt zweimal im Jahr nach Bühl. Standort: Parkplatz der Gewerbeschule – Zufahrt über K3749, Richtung Bühl-Oberweier.
  • Zu den Sammelterminen und Standorten
  • Der Wertstoffhof in Vimbuch kann von Kunden aus privaten Haushalten sowie für sonstige Kleinanlieferungen angefahren werden. Neben den gebührenfrei angenommenen Wertstoffen wie Altkleider, Altglas, Altpapier, Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie Metallschrott wird eine Gebühr je nach angelieferter Abfallart berechnet. Darunter fallen neben Sperrmüll zum Beispiel Altholz, Reifen, Mineralwolle-, Baustellen- und Gewerbeabfälle.

Wertstoffhof Bühl-Vimbuch

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt
Hurststraße 20
77815 Bühl
Stadtteil: Vimbuch
Telefon: (0 72 23) 8 01 27 69
E-Mail senden
Zur Webseite

Öffnungszeiten
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08:00 bis 12:30 Uhr
13:00 bis 16:00 Uhr

Samstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Abfallgebühren im Überblick

Die Stadtverwaltung ist in der Lage, für jeden Haushalt die Anzahl der Leerungen zu ermitteln. Denn die Grauen und Braunen Tonnen sind mit einem elektronischen Datenträger ausgestattet. Die auf dem Chip gespeicherte Nummer ist dabei dem Haushalt zugeordnet, der diese Tonne benutzt. Die Leerung der Tonne wird über das Entsorgungsfahrzeug registriert. Eine Leerung der Restabfall- wie auch der Biotonne schlägt je nach Fassungsvermögen mit zwischen 2,60 Euro (35 Liter) und 17,80 Euro (240 Liter) zu Buche, wobei für die Restabfalltonne eine Mindestgebühr (sie beinhaltet 16 Leerungen) erhoben wird. Die Abfallgebühren sind seit 2013 unverändert.

Behältergröße

Mindestgebühr
für die
Restabfalltonne
(graue Tonne)

(beinhaltet 16 Leerungen)

Gebühr für eine
Leerung der
Restabfalltonne
(graue Tonne)

Gebühr für eine
Leerung der
Biotonne
(braune Tonne)

35 Liter 41,60 Euro 2,60 Euro 2,60 Euro
60 Liter 71,20 Euro 4,45 Euro 4,45 Euro
80 Liter 94,40 Euro 5,90 Euro 5,90 Euro
120 Liter 142,40 Euro 8,90 Euro 8,90 Euro
240 Liter 284,80 Euro 17,80 Euro 17,80 Euro

1.100 Liter

(Container)

1.305,60 Euro 81,60 Euro
Abfallsack 3,60 Euro
Behältertausch (Restabfall- und Biotonne) 12,00 Euro

Abholung von Sperrmüll (bis maximal zwei Kubikmeter)

15,00 Euro
Jeder weitere angefangene Kubikmeter 7,50 Euro
Abholung von Kühl-/Bildschirmgerät 11,50 Euro