Erneuerbare Energien

Was sind eigentlich Erneuerbare Energien?

Erneuerbare Energien zeichnen sich dadurch aus, dass Sie nach menschlichem Ermessen unerschöpflich sind, wie die Sonne, oder sich in kurzen Zeiträumen erneuern lassen (Holz zum Beispiel). Vor allem aber setzen sie im Gegensatz zu fossilen Energieträgern bei der Nutzung kein klimaschädliches Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) frei. Bei der Verbrennung von Holz geht man hierbei von einem Kreislauf zwischen Aufnahme beim Wachsen und Freisetzung der gleichen Menge CO2 bei der Verbrennung aus.

Zu den Erneuerbaren Energien zählen:
  • Windenergie
  • Wasserkraft
  • Solarthermie (Wärmeenergie der Sonne)
  • Photovoltaik (Strom aus Sonnenlicht)
  • Umweltwärme (aus Umgebungsluft oder Grundwasser)
  • Geothermie (Energie aus der Erde)
  • Biomasse (Holz, Pellets)
  • flüssige Bioenergie (zum Beispiel Bioöl) oder Biogas (gewonnen aus Abfällen oder angebauten Pflanzen).

Die Erneuerbaren Energien werden zur Erzeugung von Wärme, Kälte, Strom oder als Treibstoff im Verkehr verwendet.


Wie ist der aktuelle Stand der Nutzung?

Erneuerbare-Energie-Quellen ersetzen die fossilen Energieträger Kohle, Erdgas und Öl. Dieser Ersatz ist im Bereich der Stromerzeugung aufgrund der zahlreichen Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen in Deutschland auf einem guten Weg. Im Jahr 2018 betrug der Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch knapp 38 Prozent. Im Bereich der Wärmeerzeugung (Heizung, Warmwasser, Prozesswärme der Industrie) sowie der Herstellung von Kälte (Klimaanlagen, industrielle Kälteanlagen) haben die Erneuerbaren Energien einen deutlich geringeren Anteil von 13,9 Prozent. Weit abgeschlagen ist der Bereich Verkehr, in dem der Anteil der Erneuerbaren Energien im Jahr 2018 lediglich 5,6 Prozent des gesamten Energieverbrauchs betrug. In den Bereichen Wärme- und Kälteerzeugung sowie Verkehr besteht also ein großer Nachholbedarf. Zusammen betrug der Anteil der Erneuerbaren Energien 16,6 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland im Jahr 2018.

Diagramm zur Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch in Deutschland, Stand: Februar 2019

Strom wird überwiegend direkt erzeugt, wie bei der Windenergie, der Wasserkraft oder der Photovoltaik. Er kann aber auch mittelbar aus Wärme (zum Beispiel solar- oder geothermische Kraftwerke) oder durch Verbrennung von Biogas erzeugt werden (zum Beispiel über Kraft-Wärme-Kopplung oder Brennstoffzellen).

Weitere Ausbaupotentiale für Strom werden hauptsächlich im Bereich der Windenergie (auf dem Meer und an Land) sowie der Photovoltaik gesehen. Wasserkraft und Biomasse stehen dagegen nur begrenzt zur Verfügung und ´die Potentiale sind nahezu ausgeschöpft.

Erneuerbare Wärme in der Praxis

Der Gesetzgeber möchte den Anteil Erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung deutlich steigern. Dazu hat er gesetzliche Regelungen getroffen. Dies sind im Wesentlichen:
  • 1. Erneuerbare-Energien-Wärme Gesetz (EEWärmeG) des Bundes
    Dieses regelt die Mindestanteile Erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfes in Neubauten. Darüber hinaus lässt das Gesetz auch Ersatzmaßnahmen, wie einen besseren Wärmestandard des Gebäudes oder einen Fernwärmeanschluss bzw. Kraft-Wärme-Kopplung zu.
  • 2. Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg
    Ergänzend dazu legt das Landesgesetz einen Anteil für die Nutzung Erneuerbarer Energien im Gebäudebestand fest. Wenn also in sogenannten Altbauten bis Baujahr 2009 die Heizung getauscht wird, müssen 15 Prozent des Wärmbedarfes durch Erneuerbare Energien gedeckt oder 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch energetische Sanierung eingespart werden. Weiterhin werden bestimmte Ersatzmaßnahmen, zum Beispiel der Anschluss an ein Fernwärmenetz, der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach anerkannt. Auch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes für das Gebäude wird angerechnet, für Wohngebäude zu 5 Prozent, bei Nichtwohngebäuden volle 15 Prozent.

    Schornsteinfeger sind verpflichtet der Baurechtsbehörde, den Austausch von Heizungsanlagen zu melden.
 
Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Heizungstausch zu den Möglichkeiten des EWärmeG und der für Sie günstigsten Vorgehensweise.
  • Informationen zu den Anforderungen bei der Verwendung der Erneuerbaren Energien, den anerkannten Energieeinspar- und Ersatzmaßnahmen sowie zum Sanierungsfahrplan erhalten Sie auf der Internetseite von „Zukunft Altbau“, dem Beratungsportal der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg
  • Bei Fragen zur Umsetzung können Sie sich ebenfalls an das Baurechtsamt der Stadt Bühl wenden, Rathaus 2, Hauptstraße 47. Telefon: (0 72 23) 9 35-6 32.
  • Individuelle Sanierungsfahrpläne erstellen zugelassene, unabhängige Energieberater.

Solarthermie

Solarthermie nutzt die Sonnenstrahlung, um über Solarkollektoren auf dem Dach, Wasser zu erwärmen. Damit wird wiederum das Brauchwasser erwärmt. Bei größeren Kollektoranlagen kann zusätzlich ein Teil der Heizwärme über die Solaranlage gedeckt werden (Heizungsunterstützung). Kollektoren werden als Flach- oder Röhrenkollektoren angeboten. Wichtiger Teil einer solchen Anlage ist ein Speicher, der zwei bis drei Tage ohne Sonnenschein überbrücken kann.
 
Ob das Dach für Solarthermie geeignet ist, lässt sich einfach und kostengünstig mit dem Eignungs-Check-Solar der Verbraucherzentrale feststellen.

Förderung

Zuschüsse für solarthermische Anlagen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA)

Umweltwärme und Geothermie

Umweltwärme oder Wärme aus Geothermie ist nicht direkt für die Heizung nutzbar, da das Temperaturniveau zu niedrig ist. Mit Hilfe einer sogenannten Wärmepumpe wird die Temperatur über einen elektrisch betriebenen Kompressor auf ein nutzbares Niveau angehoben. Typische Wärmequellen sind Erdkollektoren, Grundwasser oder Außenluft. Nur bei größeren oder großen Anlagen werden Erdwärmesonden (bis 400 m Tiefe) bzw. Tiefengeothermie eingesetzt.

Für eine sinnvolle Nutzung von Umwelt- und geothermischer Wärme müssen die Gegebenheiten im Vorfeld geprüft werden. Meist kommen solche Anlagen nur für Gebäude mit einem hohen energetischen Standard (Neubau, energetisch sanierter Altbau) infrage, da diese gut mit niedrigen Vorlauftemperaturen des Heizungssystems zurechtkommen. Außerdem müssen die Bedingungen der Energiequelle geprüft werden: ist zum Beispiel eine ausreichende Fläche für einen Erdkollektor vorhanden, ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich usw.

Förderung

Zuschüsse für Wärmepumpen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA)

Biomasse, Biogas und Co.

Die Nutzung von Hochhackschnitzeln oder Pellets sollte in modernen und weitestgehend automatisierten Anlagen erfolgen. Vor Ort sollten vor dem Einbau die Lagerbedingungen für den Brennstoff geprüft werden. Aus ökologischen Gesichtspunkten ist die Nutzung dann sinnvoll, wenn Holz(produkte) aus regionaler Erzeugung stammen und über kurze Wege transportiert wird.

Biogas wird durch eine Faulprozess aus biogenen Abfällen oder nachwachsenden Rohstoffen erzeugt. Nach einer Aufbereitung auf Erdgasqualität wird es in das öffentliche Gasnetz eingespeist oder vor Ort in einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage verbrannt und die Wärme in ein Nahwärmenetz eingespeist.

Förderung

Zuschüsse für Biomasse-Anlagen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA)

Brennstoffzellen-Heizungen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert.
Logo Photovoltaik Netzwerk Mittlerer Oberrhein

Informationen und Hilfestellung stellt das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg bereit.

Auf der Internetseite des Netzwerkes finden Sie umfangreiche Informationen zu:
Wirtschaftlichkeit, Lebensdauer, steuerlichen Aspekten beim Erwerb von Photovoltaikanlagen, Photovoltaik-Speicher, Ökobilanz, Freiflächenanlagen, Meldepflichten sowie Stecker-Solar-Geräte (Steckdosenmodule).
 
Logo Energieagentur Mittelbaden
Lokaler Partner ist die Energieagentur Mittlerer Oberrhein

Ermitteln Sie das Solarpotential Ihres Daches – egal, ob für Solarthermie oder Photovoltaik!

  • Privatpersonen können den Solar-Eignungs-Check der Verbraucherzentrale für ihr Haus durchführen lassen. Bei diesem Vor-Ort-Termin prüft ein unabhängiger Energieberater, ob Ihr Gebäude für die Nutzung von Solarenergie eignet ist. Zum Beispiel werden Dachtyp, Dachzustand, Neigung und Ausrichtung des Daches sowie vorhandene die Heizungsanlage und Anschlussmöglichkeiten für eine solare Anlage untersucht. Der Eignungscheck wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stark gefördert. Der Eigenanteil für den Privathaushalt beträgt deshalb nur 30 Euro (für einkommensschwache Haushalte kostenfrei).

    Der Check kann über die Energieagentur Mittelbaden, Telefon (0 72 22) 3 81-31 20 oder per E-Mail bestellt werden.

    Informationen zum Eignungs-Check-Solar
  • Allen Interessierten steht das Solarflächenkataster der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) kostenfrei zur Verfügung. Dort erhalten Sie für Ihr Dach Informationen, wie gut es für eine solare Nutzung geeignet ist sowie zur Größe der nutzbaren Fläche.
  • Ermittlung geeigneter Freiflächen

 
Energieatlas Baden-Württemberg - Solarpotential Dach

Ein Netzwerk aus Bürgerinnen und Bürgern

Die Bühler BürgerEnergiegenossenschaft eG ist ein Netzwerk aus Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bühl und Umgebung mit den Kooperationspartnern Stadt Bühl, Stadtwerke Bühl und den Regionalbanken. Die Genossenschaft ist die demokratischste Form der gleichberechtigten Mitbestimmung, da jedes Mitglied unabhängig von der Anzahl der Anteile eine Stimme hat.

Die Bühler BürgerEnergiegenossenschaft eG will – vor dem Hintergrund der in Deutschland beschlossene Wende zu erneuerbaren Energien und weg von der Atomkraft – vor Ort den zeitnahen Aufbau einer ökologischen, sozial nachhaltigen und bezahlbaren Energieversorgung mitgestalten. Dabei sollen Zeichen gesetzt werden für einen aktiven Klima- und Umweltschutz, zur Versorgungssicherheit für die künftigen Generationen, zur Unabhängigkeit von Energieimporten oder Preisentwicklungen, zur Sicherung regionaler Wertschöpfung und vor allem auch zu einer Stärkung der Bindungen zwischen Bürger und Energieversorger.

Die Bühler BürgerEnergiegenossenschaft eG hat als konkrete Projekte im Auge: Stromgewinnung über Fotovoltaikanlagen und Wasserkraft. Die Stadt Bühl hat die mietfreie Nutzung von Dächern öffentlicher Gebäude zugesichert. Auch die Windkraft steht im Fokus, sobald der geeignete Standort gefunden ist.

Jedes Mitglied kann mit einem Mindestanteil von 100,00 Euro dazu beitragen – und maximal 500 Anteile zeichnen. Genossenschaftsmitglieder können Bürger aus der Region Bühl (Landkreis Rastatt, Ortenaukreis, Baden-Baden) werden.

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