Bühler Zwetschgenblitz

Die Stadt Bühl zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich für den Radverkehr einsetzt und diesen weiter stärken möchte. Viele Bürger sind bereits im Stadtgebiet wie im Umland häufig und gerne mit dem Rad unterwegs. Zur Weiterentwicklung dieser Mobilitätskultur brauchen wir jedoch auch neue Beförderungsideen, die es uns erlauben, Transportwege nachhaltig zu denken und Straßen auf diese Weise zu entlasten. Mit unserem Verleih eines E-Lastenrads packen wir es an, eine dieser Ideen umzusetzen.


Jetzt kostenlos ausleihen

Unser „Bühler Zwetschgenblitz" soll Sie dabei unterstützen, kleinere und mittelgroße Gegenstände bequem, umweltfreundlich und vor allem unkompliziert zu befördern. Das elektrisch unterstützte Lastenrad steht Ihnen kostenlos für eine Woche zur Verfügung (Ausleihzeitraum immer von Freitag bis Donnerstag). So können Sie sich während der Ausleihe von all den Vorteilen eines E-Lastenrads in Ruhe selbst ein Bild machen. Die Buchung des "Bühler Zwetschgenblitz" ist in diesem Jahr ab dem 1. Mai möglich.

Zum Buchungskalender und Online-Formular


So funktioniert's!

  • Schritt 1:
    Sind Sie mindestens 18 Jahre alt und Einwohner in Bühl oder ein Bühler Unternehmen und möchten sich von den Vorteilen eines Lastenrads überzeugen?
  • Schritt 2:
    Prüfen Sie im Buchungskalender die Verfügbarkeit des E-Lastenrads.
  • Schritt 3:
    Teilen Sie uns über das Buchungsformular mindestens eine Woche im Voraus Ihren Wunschzeitraum mit. Sie erhalten von uns eine Terminbestätigung und den Nutzungsvertrag.
  • Schritt 4:
    Holen Sie das Lastenrad zum vereinbarten Termin bei der Firma Hot-Bike, Benderstraße 34, 77815 Bühl, ab und bringen Sie den unterschriebenen Nutzungsvertrag, die Kaution und Ihren Personalausweis mit.
  • Schritt 5:
    Testen Sie das E-Lastenrad und genießen Sie die neue Unabhängigkeit!
  • Schritt 6:
    Bringen Sie das E-Lastenrad, wie zeitlich vereinbart zwischen 14:00 und 18:00 Uhr, zurück.

Der „Bühler Zwetschgenblitz“

Mit dem "Bühler Zwetschgenblitz" können sich auch unerfahrene Cargo-Fahrer, unabhängig von Geschlecht oder Körpergröße, leicht und sicher im Straßenverkehr bewegen. Ob Einkauf, Kindertaxi oder die Fahrt zum Recyclinghof - das zweirädrige Lastenrad "Bergamont E-Cargoville"“ ist der perfekte Allrounder für den Alltag:
  • robuste Transportbox aus Bambus und Aluminium
  • Kindersitzbank
  • Wetterverdeck
  • 250 Watt Bosch Lastenradmotor
  • hydraulische Scheibenbremsen
  • stufenlose Nabenschaltung
  • maximal 90 Kilogramm Zuladung auf der Ladefläche
  • tiefer Schwerpunkt garantiert Laufruhe auch bei schweren Lasten

Weitere Informationen

Die Fahrradreifen können Sie ganz einfach an unseren RadService-Punkten aufpumpen.

Die Reparaturstationen finden Sie hier:
  • Rathaus 2, Hauptstraße 41
  • Schwarzwaldbad, Ludwig-Jahn-Straße 8
  • Regiomove-Port am Bahnhof
  • Eisental, Trottenplatz
  • Weitenung, Friedhof

Nutzungsbedingungen


Das E-Lastenrad „Bühler Zwetschgenblitz“ und seine Benutzung

  • 1. Der Entleiher verpflichtet sich, die Fahrtauglichkeit und den verkehrssicheren Zustand des ausgeliehenen Lastenrades vor Fahrtantritt zu überprüfen. Dies beinhaltet unter anderem einen Bremstest sowie die Überprüfung des Lichtes. Stellt der Entleiher einen Mängel fest, der die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Verleiher unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht benutzt werden. Der Entleiher erkennt durch die Übernahme des geliehenen Lastenrads an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
  • 2. Der Entleiher verpflichtet sich dazu, sich mit der Bedienung des Lastenrades vertraut zu machen und sich durch den Verleiher einweisen zu lassen.
  • 3. Der Entleiher darf das Lastenrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen.
  • 4. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch (als Transport- und Fortbewegungsmittel) benutzen.
  • 5. Auf die Einhaltung der maximal zulässigen Last (90 Kilogramm) und die ordnungsgemäße Sicherung des Ladeguts ist zu achten. Das Tragen eines Helms wird empfohlen, beim Transport von Kindern ist der Helm für Kinder Pflicht.
  • 6. Das Lastenrad darf nur vom Entleiher gefahren werden. Eine Weitervermietung oder Überlassung an dritte Personen durch den Entleiher ist nicht gestattet.
  • 7. Das Lastenrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Verleihers nicht für eine Fahrt ins Ausland verwendet werden.
  • 8. Das Lastenrad darf nicht für rechtswidrige Zwecke verwendet werden.
  • 9. Zu keiner Zeit erwirbt der Entleiher Eigentumsrechte an dem Lastenrad.
  • 10. Durch das Entleihen des Lastenrads akzeptiert der Entleiher die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen.

Pflichten des Entleihers

  • 1. Der Entleiher muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • 2. Es ist grundsätzlich eine Kaution in Höhe von 50 Euro im Voraus zu entrichten, die der Entleiher bei vertragsmäßiger Rückgabe des Lastenrades vollständig zurück erhält.
  • 3. Der Entleiher ist verpflichtet, das Lastenrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und es während des Nichtgebrauchs an einem sicheren Ort und durch Befestigung an einem festen Gegenstand mit Hilfe des bereit gestellten Schlosses abzustellen. Das gilt auch bei kurzer Abwesenheit.
  • 4. Der Entleiher ist verpflichtet, in der Nutzungszeit auftretende Mängel oder Schäden an dem gestellten Lastenrad unverzüglich dem Verleiher mitzuteilen. Kontaktdaten: Stadt Bühl, Referat Klima - Umwelt - Grün, E-Mail: klimaschutz(at)buehl.de; Lisa Mulyk, Telefon (0 72 23) 9 35-3 22

Reparatur

  • 1. Der Verleiher trägt die Kosten der Reparatur, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Entleiher noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Entleiher beweispflichtig.
  • 2. Bis zur Klärung verbleibt die Kaution einstweilig beim Verleiher. Wenn der Schaden aufgrund unsachgemäße Behandlung durch den Entleiher und dessen Verschulden entstanden ist, wird die Kaution entsprechend verrechnet.

Unfall/Diebstahl

  • 1. Der Entleiher ist verpflichtet, den Verleiher unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Lastenrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall oder Diebstahl hat der Entleiher nach Möglichkeit die Polizei hinzuzuziehen und dem Verleiher einen ausführlichen schriftlichen Bericht (Protokoll) unter Vorlage einer Skizze vorzulegen.
  • 2. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Haftung

  • 1. Der Entleiher haftet für die schuldhafte Beschädigung des Lastenrads und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
  • 2. Die Haftung des Verleihers für die Nutzung des Lastenrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Der Verleiher haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass das Lastenrad trotz Buchung nicht oder nur verspätet zur Verfügung steht. Er haftet ebenfalls nicht für Schäden am Transportgut.
  • 3. Soweit ein vom Entleiher zu vertretender Schaden eingetreten ist beziehungsweise eine Reparatur notwendig wird, erfolgt eine Schadensabwicklung ausschließlich über den Verleiher.
  • 4. Soweit ein Dritter dem Eigentümer die Schäden ersetzt, wird der Entleiher von seiner Ersatzpflicht frei.
  • 5. Schäden, die durch das Fahren mit dem Lastenrad an fremden Sachen entstehen, sind nicht über die Versicherung des Verleihers abgedeckt.
  • 6. Schäden, die durch das Fahren mit dem Lastenrad an fremden Sachen entstehen, müssen vom Entleiher oder über dessen private/gewerbliche Haftpflicht-Versicherung abgedeckt werden.

Rückgabe des Lastenrads

  • 1. Der Entleiher hat das Lastenrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
  • 2. Der Entleiher hat das Lastenrad spätestens am Ende des vereinbarten Zeitraums dem Verleiher am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben.
  • 3. Wird das Lastenrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Entleiher dem Verleiher für jeden angefangenen Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 20 Euro pro Tag zu zahlen.
  • 4. Ist das Lastenrad bei der Rückgabe stark verschmutzt, werden 30 Euro der Kaution für die Reinigung einbehalten
  • 5. Das Lastenrad soll möglichst mit voll geladenem Akku zurück gegeben werden.

Sonstiges

  • 1. Die Buchung wird erst mit Unterzeichnung des Leihvertrages für beide Seiten verbindlich. Es ist nicht auszuschließen, dass das Lastenrad wegen unvorhersehbarem Ereignissen in Einzelfällen nicht zur Verfügung steht.
  • 2. Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform (zum Beispiel via E-Mail).
  • 3. Sollen einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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