Lärmminderungsplanung

Lärm kann die Lebens- und Wohnqualität der Bevölkerung stark beeinträchtigen. Hauptverursacher ist auch in unserer Stadt der Schienen- und Straßenlärm. Die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie sorgt europaweit für ein einheitliches Konzept, um schädliche Auswirkungen durch den Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Die Anwendung der EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Belastung von Umgebungslärm durch standardisierte Berechnungsverfahren alle fünf Jahre zu erfassen und zu veröffentlichen. Diese strategischen Lärmkarten werden vom Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) erstellt. Auf dieser Grundlage ist die Stadt Bühl für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für Hauptverkehrsstrecken zuständig.

Für die Haupteisenbahnstrecken wurde der Lärmaktionsplan vom Eisenbahnbundesamt erstellt. Der Lärmaktions- oder auch Lärmminderungsplan für die Hauptverkehrsstrecken in unserer Stadt wurde in einem Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit geführt und am 2. Februar 2011 im Gemeinderat beschlossen.

Unser Fokus richtete sich bisher auf kartierte Bereiche mit gesundheitsbeeinträchtigender Lärmbelastung entlang der Autobahn A5, der Bundestraße B3, der L85 beziehungsweise der L83. Es ist erklärtes Ziel aller politisch Verantwortlichen, die Lärmbelastung zu senken sowie ruhige Bereiche vor einer unzumutbaren Lärmzunahme zu schützen. Die nächste geplante Stufe 3 basiert auf der Kartierungsgrundlage des Landesamtes für Umwelt, Messungen und Naturschutz von 2017. Diese Grundlage wird mit Beteiligung der Bürger und der Öffentlichkeit neu untersucht und bearbeitet sowie gegebenenfalls erweitert.

Entscheidend bei allen Maßnahmen, die der Gemeinderat in den Lärmminderungsplan aufnimmt, ist die Kooperation der übergeordneten Behörden. Denn die betroffenen Straßen sind Bundes- und Landesstraßen. Für sie haben Landkreisverwaltung und Regierungspräsidium die Anordnungsbefugnis.