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Gehwegparken erhöht Unfallrisiko


Gehwegparken ist kein Kavaliersdelikt. Dieses Bewusstsein möchten die vier Kommunen Bühl, Bühlertal, Ottersweier und Lichtenau mit einer gemeinsamen Aktion schärfen. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, dem überhandnehmenden Gehwegparken entgegenzuwirken. "Die Autofahrer sollen sensibilisiert werden, den Gehweg mit ihrem Fahrzeug nicht in Beschlag zu nehmen", sagt Jürgen Pfetzer, Bürgermeister von Ottersweier und Initiator des Aktionstags, der am gestrigen Donnerstag in Bühl, Bühlertal und Ottersweier durchgeführt wurde. Lichtenau wird am kommenden Montag nachziehen.

Das Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung explizit nicht erlaubt. Solche falsch abgestellten Fahrzeuge können obendrein dazu führen, dass andere Verkehrsteilnehmende auf die Straße ausweichen müssen. Dadurch wird das Unfallrisiko erheblich erhöht. "Häufig wird die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden gefährdet", macht Bühls Oberbürgermeister Hubert Schnurr deutlich. Insbesondere Eltern mit Kinderwägen, Menschen mit Handicap (zum Beispiel Sehbehinderte), Personen mit Rollstühlen oder Rollatoren, Kinder mit dem Fahrrad oder auch Seniorinnen und Senioren sind davon betroffen und haben durch "Falschparker" immer wieder Schwierigkeiten, sich auf den Bürgersteigen problem- und gefahrlos zu bewegen. "Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit besteht deshalb Handlungsbedarf", betont Pfetzer.

Am Aktionstag wurde, teilweise unter Einbindung von Kinder- und Seniorengruppen, vor allem verstärkt an Gehwegen in folgenden Bereichen kontrolliert: vor Schulen und Kindergärten und den dazu gehörenden Erschließungswegen, an stark frequentierten innerörtlichen Bereichen und vor Senioreneinrichtungen. Alle Falschparker wurden an diesem Tag indes nicht mit einem Bußgeld verwarnt, sondern mit Handzetteln auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. An ihren Autoscheiben hingen keine Strafzettel, sondern beidseitig bedruckte Flyer: Auf der Vorderseite wurden die Falschparker auf die Risiken des Gehwegparkens für andere Verkehrsteilnehmende und auf die Beachtung der Straßenverkehrsordnung aufmerksam gemacht. Auf der Rückseite wurde anhand zweier Fotos aufgezeigt, wie geparkt werden darf und wie nicht.
Dass der Appell notwendig ist, unterstreichen die Zahlen: In 1.253 Fällen hat das Ordnungsamt der Stadt Bühl im Jahr 2018 wegen Gehwegparkens in Bühl oder Ottersweier eine Verwarnung verhängt. In der Regel beläuft sich diese auf 20 Euro.

Gemeinsamer Aktionstag: Gehwegparken
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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl