Aktuelles

Aus dem Gemeinderat - 22. Januar 2020


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. Januar, beschlossen, das Bühler Jahrbuch in seiner derzeitigen Form nicht mehr aufzulegen. Aufgrund schwacher Verkaufszahlen bestand ein zu hoher Zuschussbedarf.
 
Folgende Beschlüsse wurden im öffentlichen Teil der Sitzung gefasst:

Umbenennung der Alban-Stolz-Straße; Grundsatzbeschluss

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Verfahren zur Umbenennung der Alban-Stolz-Straße einzuleiten.
 

Einstellung des Bühler Jahrbuchs

Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung, die Auflage des Bühler Jahrbuchs in seiner derzeitigen Form ab dem Jahr 2020 einzustellen.
 

Erhöhung der Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen

Der Gemeinderat beschloss mehrstimmig (vier Gegenstimmen, eine Enthaltung), die Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 1. April 2020 sowie ab dem 1. September 2021 in nachfolgender Höhe festzusetzen (Abrechnungsbasis zwölf Monate): Entgelte für Kinder von drei bis sechs Jahren: Regelbeitrag für das Erstkind ab 1. April 2020: 99 Euro (ab 1. September 2021 102 Euro); Regelbeitrag für das Zweitkind: 49,50 Euro (ab 1. September 2021 51 Euro); Inanspruchnahme verlängerter Betreuungszeiten: 26 Euro (ab 1. September 2021 27 Euro); Beitrag Ganztagsbetreuung inklusive Essen: Betreuungszeit bis neun Stunden/Stück: 235 Euro (ab 1. September 2021 245 Euro), Betreuungszeit bis 10,5 Stunden/Stück: 260 Euro (ab 1. September 2021 270 Euro); Ermäßigung für Zweitkinder: 49,50 Euro (ab 1. September 2021 51 Euro). Entgelte Krippenkinder (Kinder bis drei Jahren): Betreuungszeit bis 4,5 Stunden 150 Euro (ab 1. September 2021 153 Euro), Betreuungszeit bis 6,5 Stunden (VÖ) inklusive Essen 255 Euro (ab 1. September 2021 265 Euro), Ganztagsbetreuung bis neun Stunden/Stück 335 Euro (ab 1. September 2021 350 Euro), Ganztagsbetreuung bis 10,5 Stunden inklusive Essen 375 Euro (ab 1. September 2021 390 Euro). Das dritte Kind einer Familie ist immer beitragsfrei, es wird lediglich ein Essensanteil erhoben.
 

Erhöhung der Nutzungsentgelte für das Bürgerhaus Neuer Markt; Änderung der Miet- und Entgeltordnung

Der Gemeinderat beschloss einstimmig ab dem 1. Februar 2020 für das Bürgerhaus Neuer Markt eine Erhöhung der Nutzungsentgelte. Für die bereits geschlossenen Miet- und Veranstaltungsverträge gilt weiterhin die Miet- und Entgeltordnung in alter Form.
 

Mediathek; Änderung der Benutzungsordnung in Bezug auf die Höhe der Mahngebühren

Der Gemeinderat beschloss einstimmig für die Mediathek eine Änderung der Benutzungsordnung. Ab dem 1. Februar 2020 wird in der ersten Mahnstufe eine Säumnisgebühr in Höhe von 1 Euro pro Medium (bisher 2 Euro) erhoben, ebenso in der zweiten. In der dritten Mahnstufe beläuft sich die Säumnisgebühr auf 2 Euro pro Medium.
 

IKZ Breitbandprojekt Mittelbaden; Vergabe der Bauarbeiten zur Errichtung eines Höchstgeschwindigkeitsnetzes im Mischgebiet Weitenung-Ost

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig, der Stadtwerke Bühl GmbH den Auftrag zur Errichtung des Breitbandnetzes im Mischgebiet Weitenung-Ost in Höhe von 1.746.831,05 Euro zu erteilen.
 

Instandsetzungsarbeiten 2020 bis 2022 in der Kernstadt und Stadtteilen; Vergabe der Straßen-, Feldwege-, Brücken-, Unterhaltung öffentlicher Plätze, Fußwege/Gehwege, Kanalisations- und sonstigen Tiefbauarbeiten

Die Firma Josef Schnell GmbH, Baden-Baden, erhielt vom Gemeinderat einstimmig den Instandsetzungsauftrag 2020 bis 2022 für Straßen-, Kanalisations- und sonstige Tiefbauarbeiten in Höhe von brutto 846.485,53 Euro.
 

Rheintalhalle Weitenung: Erneuerung Lüftungsanlage; Vergabe der Bauarbeiten

Die Firma Haag GmbH aus Landau erhielt vom Gemeinderat einstimmig den Auftrag für die erforderlichen Bauarbeiten zur Erneuerung der Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung der Rheintalhalle Weitenung zum Bruttoangebotspreis von 177.533,54 Euro. Diese Maßnahme wird gefördert mit Bundesmitteln aus der nationalen Klimaschutzinitiative. Der Zuschuss über 78.000 Euro verteilt sich auf diese Arbeiten und die Erneuerung der Lüftungsanlage der Tullahalle in Vimbuch.
 

Umwidmung von Teilbereichen der Herbert-Odenheimer-Straße, der Luisenstraße, Platz Villefranche und der Elisabethenstraße als Fußgängerzone

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Bereich der Herbert-Odenheimer-Straße zwischen Realschule und Luisenstraße, die Luisenstraße ab der Einmündung Heidlauffstraße bis zum Platz Villefranche, das Teilstück des Platzes Villefranche zwischen Herbert-Odenheimer-Straße und Elisabethenstraße sowie das Teilstück der Elisabethenstraße ab Platz Villefranche bis zur Zufahrt zum Parkplatz der Aloys-Schreiber-Schule als Fußgängerbereich auszuweisen und die erforderliche teilweise Entwidmung durchzuführen.
 

Annahme von Spenden und Zuwendungen an die Stadt Bühl von Oktober bis Dezember 2019 und Nachtrag Mai 2019

Der Gemeinderat nahm die in einer Anlage einzeln aufgeführten Spenden / Zuwendungen gem. § 78 Abs. 4 GemO im Namen der Stadt Bühl einstimmig an. Die Summe beläuft sich auf insgesamt 19.698,21 Euro.
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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl