Aktuelles

Aus dem Gemeinderat - 12. Februar 2020

Schülermensa erhält zwei Obergeschosse

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 12. Februar, beschlossen, dass der Neubau der Schülermensa, gemäß den bisherigen Planungen, zwei Obergeschosse erhalten soll. 
 
Folgende Beschlüsse wurden im öffentlichen Teil der Sitzung gefasst:

Bebauungsplan „Südlicher Stadteingang“ in Bühl; Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung für den Bebauungsplan „Südlicher Stadteingang“ in Bühl gemäß dem Abgrenzungsplan vom 8. Januar 2020. Außerdem beauftragte das Gremium die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfes.

Windeck-Gymnasium Ostflügel; Auslobungstext für das Verhandlungsverfahren nach VgV für die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Auslobungstext für das Verhandlungsverfahren gemäß Paragraf 17 VgV für die Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung und beauftragte die Verwaltung, das Verfahren durchzuführen und dem Gemeinderat einen Vergabevorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Bau einer Schülermensa mit Jugendcafé und Lernräumen für die Aloys-Schreiber-Schule und Carl-Netter-Realschule

Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat mit der weiteren Umsetzung des Schulbauvorhabens „Schülermensa mit Jugendcafé und Lernräumen für die Aloys-Schreiber-Schule und die Carl-Netter Realschule“ mit der Ausgestaltung von zwei Obergeschossen beauftragt.

Bühler Innovations- und Technologie StartUps GmbH; Änderung des Gesellschaftsvertrages

Der Gemeinderat wies den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung einstimmig an, folgende Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bühler Innovations- und Technologie StartUps GmbH zu beschließen: Paragraf 2 Absatz 1, Satz 4 erster Spiegelstrich erhält folgende Fassung: „ - wirtschaftliche Hilfestellungen durch kostengünstige Vermietungen und Verpachtungen von Geschäfts- und Büroräumen an junge Unternehmer, deren Gründung maximal fünf Jahre zurückliegt für einen Zeitraum bis maximal zehn Jahre sowie die Bereitstellung von Gemeinschaftseinrichtungen im Gründerzentrum. In begründeten Ausnahmefällen kann die Gesellschaft einen längeren Zeitraum vereinbaren.“
^
Redakteur / Urheber
Stadt Bühl