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Abfallgebührenbescheide werden verschickt


Die Abfallwirtschaft der Stadt Bühl informiert, dass derzeit rund 9.800 Abfallgebührenbescheide verschickt werden. Die Bescheide enthalten die Abrechnung für das vergangene Jahr, worin alle genutzten Leistungen wie Leerungen, Sperrmüll und gegebenenfalls Behältertausch aufgeführt sind sowie eventuelle Nachberechnungen und die Vorauszahlung der Mindestgebühr für dieses Jahr. Die Leerungen werden durch einen Chip in der Tonne gezählt. So können nur Behälter abgerechnet werden, die zur Abholung am Gehweg- beziehungsweise Straßenrand bereitgestellt wurden.

Die Abfallwirtschaft rät, gegebenenfalls die Behälternummer an der Tonne mit der im Gebührenbescheid genannten zu prüfen. Sofern Behälter in der Zeit des Abrechnungslaufes zurückgegeben oder getauscht wurden, wird dies im Folgemonat abgerechnet. Sollten sich im Laufe des Jahres Änderungen beim Rechnungsempfänger (zum Beispiel Eheschließung, Nachwuchs, Sterbefall, Umzug, Bankverbindung, Firmennamenwechsel) ergeben, wird um rechtzeitige Bekanntgabe an die Abfallwirtschaft der Stadt Bühl gebeten. Außerdem bittet die Abfallwirtschaft der Stadt Bühl um Verständnis, wenn es bei Rückfragen unter der Telefonnummer (0 72 23) 93 55 45 oder bei Anfragen an abfallwirtschaft(at)buehl.de zu Wartezeiten kommen kann. Die Abfallgebühren sind seit 2013 in Bühl unverändert.
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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl