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Regelungen zur Ausweispflicht


Da im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie viele Bürgerämter darum bitten, Behörden-Angelegenheiten, wenn möglich online oder telefonisch zu erledigen oder zu verschieben, weist das Bundesinnenministerium darauf hin, dass bis auf weiteres keine Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die Ausweispflicht eingeleitet werden, wenn die Gültigkeit des vorgelegten Dokuments nicht länger als drei Monate abgelaufen ist.
 
Somit können Bürger, deren alter Personalausweis abgelaufen ist oder ablaufen sollte, diesen weiterhin noch drei Monate nutzen oder durch den Besitz eines gültigen Reisepasses ihrer Ausweispflicht nachkommen. Sollte der Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.
 
Deutschland hat mit einigen europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien. Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.
 
Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten generell nur zwingend erforderliche Reisen angetreten werden, betont das Innenministerium. Ebenso gilt es, sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Transit- und/oder Ziellandes zu informieren.
 
Auch die Meldung von Umzügen stellt derzeit keine Dringlichkeit dar, sich bei Bürgerämtern zu melden: An-, Ab- und Ummeldungen können ab sofort im Nachhinein für drei Monate rückwirkend vorgenommen werden.
 
Das Bürgeramt in Bühl ist telefonisch unter (0 72 23) 935-0 zu erreichen.


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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl