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Mai-Beitrag zunächst ausgesetzt


Da aufgrund der Corona-Krise weiterhin alle Kitas und Schulen geschlossen sind, hat die Stadt Bühl im Einvernehmen mit den kirchlichen und sonstigen Trägern entschieden, auch für den Monat Mai zunächst keine Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen sowie für das Mittagessen in den Kitas und an den Ganztagsschulen zu erheben. Dies gilt nicht für Kinder, die in der erweiterten Notbetreuung aufgenommen wurden.

Eine endgültige Entscheidung über einen eventuellen Erlass für Mai ist hiermit nicht verbunden. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen, sobald geklärt ist, ob es zur angestrebten landesweit einheitlichen Regelung einer Gebührenerstattung kommen wird. Die Stadt Bühl folgt damit der Empfehlung des Städtetags Baden-Württemberg.

Was müssen Eltern tun? Familien, die der Stadt oder den kirchlichen und sonstigen Trägern eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, brauchen nichts zu tun – die Abbuchung Anfang Mai wird einfach ausgesetzt. Familien mit Dauerauftrag sollten diesen für Mai stornieren. Ebenso sind keine manuellen Überweisungen für den kommenden Monat vorzunehmen. Für Familien, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, gilt die Regelung ebenfalls.
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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl