Aktuelles

Keine Gebühren für April


Im öffentlichen Teil seiner Sitzung am Mittwoch, 27. Mai, hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Städtische Kindertageseinrichtungen; Erhebung von Elternentgelten für die Monate April, Mai und Juni
Der Gemeinderat beschloss mehrstimmig, für die städtischen Kindertageseinrichtungen auf die Erhebung von Elternentgelten im Monat April 2020 zu verzichten. Für Eltern, deren Kinder im Monat Mai 2020 in den städtischen Kindertageseinrichtungen betreut wurden, wird ein Elternentgelt in Höhe von 50 Prozent des für die Eltern maßgeblichen Entgeltsatzes erhoben. Ab Juni 2020 wird wieder für alle Eltern, deren Kinder betreut werden, dass volle Elternentgelt erhoben. Zudem wurde beschlossen, die für die Monate April und Mai 2020 gewährte Soforthilfe des Landes in Höhe von 50 Prozent an die kirchlichen und freien Träger weiterzuleiten.
 
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Bühl und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung). Diese Gebührensatzung wird im Rahmen der Erstreckungssatzung vom 25. Januar 2019, in Kraft getreten am 1. April 2019, auf den gesamten Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses ausgedehnt. Die Stadt Bühl und alle Mitgliedsgemeinden werden hierzu entsprechende Veröffentlichungen veranlassen.
 
Fortschreibung des Naturpark-Plans 2030
Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung, den Naturpark über das Ergebnis der Beratung zu informieren. Als Teilnehmer an der „Ideen-Werkstatt Gemeinderäte“ wurden folgende drei Mitglieder benannt: Dr. Margret Burget-Behm (CDU), Prof. Dr. Johannes Moosheimer (FW), Beate Gässler (GAL).
 
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Bühl
Gemäß Paragraph 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 582), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. Seite 221), stellte der Gemeinderat einstimmig den Jahresabschluss 2014 wie folgt fest und nahm den Schlussbericht der Revision zum Jahresabschluss 2014 zur Kenntnis:
Die Einzahlungen des Ergebnishaushalts betrugen 79.887.301,93 Euro.
Die Auszahlungen des Ergebnishaushalts betrugen 66.905.657,14 Euro.
Es ergab sich ein Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung 12.981.644,79 Euro. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betrugen 2.087.168,63 Euro. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betrugen 7.712.459,30 Euro.
Es ergab sich ein Finanzierungsmittelüberschuss von 7.356.354,12 Euro.
Der Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit betrug -726.901,49 Euro
Die Haushaltsreste zum Ende des Rechnungsjahres betrugen
im Ergebnishaushalt Aufwendungen 154.282,07 Euro
im Finanzhaushalt Auszahlungen 6.493.836,54 Euro
Die Rückstellungen für Unterhaltungsmaßnahmen zum Ende des Rechnungsjahres betrugen 407.225,00 Euro.
Der Stand des Vermögens betrug am 1. Januar 2014 292.517.616,64 Euro.
am 31.Dezember 2014 298.474.510,31 Euro.
Der Stand der Schulden betrug am 1. Januar 2014 11.551.631,85 Euro,
am 31. Dezember 2014 10.824.730,36 Euro.
Der Jahresabschluss 2014 wird gemäß Paragraph 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.
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Redakteur / Urheber
Stadt Bühl