Aktuelles

OB legt Widerspruch ein


Oberbürgermeister Hubert Schnurr hat nach der Entscheidung des Gemeinderats in der Sitzung vom 17. Juni, die Aufstellung des Bebauungsplans „Klosterareal Süd Neusatzeck“ für eine Wohnbebauung vorzubereiten, von seinem Widerspruchsrecht nach Paragraf 43 Absatz 2 Gemeindeordnung Gebrauch gemacht. Damit wird das Thema bei der nächsten Ratssitzung am 8. Juli nochmals auf der Tagesordnung stehen. Der Oberbürgermeister befürchtet insbesondere negative Auswirkungen auf die Stadtfinanzen sowie ein beschädigtes Ansehen der Stadt. In hauptsächlich diesen Punkten sieht er eine nachteilige Auswirkung auf die Kommune:

Was müsste die Stadtverwaltung aufbringen, um eine Wohnbebauung zu realisieren?

Einen Millionenbetrag. Der Gemeinderatsbeschluss sieht vor, einen Bebauungsplan für Wohnbebauung aufzustellen. Für eine Wohnbebauung gibt es aber gar keine Zustimmung des Klosters. „Wir können über das Gelände nicht verfügen. Eigentümer ist das Kloster“, erklärt Schnurr. Für einen eventuellen Erwerb des Gebiets würde „sicher ein siebenstelliger Betrag“ notwendig. „Dies ist in Anbetracht der finanziellen Situation der Stadt nicht darstellbar.“ Auch für die am 17. Juni vom Gemeinderat per Beschluss bestimmten Planungen würden bereits hohe Kosten anfallen. „Und die Basis hierfür ist äußerst dünn“, betont der Oberbürgermeister. Denn die Wohnbebauung orientiert sich – im Gegensatz zum möglichen Seniorenzentrum – nicht am Bestand. Und im Flächennutzungsplan sowie im Regionalplan ist solch eine städtebauliche Entwicklung nicht berücksichtigt. Obendrein gibt es keinen Investor für das Vorhaben, das auch nicht mit einem Wohnen für junge Familien, wie gerne postuliert wird, gleichzusetzen ist, sondern eher mit einem „Luxus-Wohngebiet“.
 

Drohen der Stadtverwaltung Schadensersatz-Forderungen?

Klares Ja. Für ein Seniorenzentrum hat es vor zwei Jahren ein einstimmiges Votum des Ortschaftsrats und ein mehrheitliches „Ja“ im Gemeinderat gegeben. Auf Basis dieser Grundsatzentscheidung hat der Investor, der auch ein Vertragsverhältnis mit dem Kloster besitzt, überhaupt mit der Planung begonnen. Jetzt wird eine solche Einrichtung von beiden Gremien nicht mehr gewünscht – obwohl der Investor seine Pläne stets angepasst und Forderungen eingearbeitet hat. „Dabei ist der neueste Entwurf des Architekten gelungen und harmonisch“, urteilt Schnurr. Es muss damit gerechnet werden, dass der Investor den Klageweg beschreitet. Gegenüber der Presse hat er dies auch schon angekündigt. Den entstandenen Schaden beziffert der Projektentwickler auf über eine Million Euro.
 

Welches Signal wird damit an anderweitige Investoren gesendet?

Ein fatales. „Das Bild der Stadt hat gelitten. Die Außenwirkung ist verheerend“, betont Schnurr. Zusagen des Gemeinderats scheinen das Papier nicht wert zu sein, auf dem sie stehen. Der befürchtete Imageschaden hat sich bereits in ersten Reaktionen bestätigt. So hat der Oberbürgermeister unter anderem eine E-Mail eines Investors erhalten, dass man in Bühl wohl besser keine Projekte planen sollte. Auswärtige seien wohl nicht erwünscht.
 

Was sind die Folgen für das Kloster Neusatzeck?

„Der Beschluss für eine Wohnbebauung ist der Beschluss für eine weitere Ruine“, befürchtet Schnurr. Es drohe ein zweites Hundseck. Zumal das Mutterhaus bereits seit zehn Jahren leer steht. „Allein angesichts dieses Umstands müssen wir über einen Investor froh sein. Stattdessen vergraulen wir ihn“, sagt der Rathauschef. Mit dem Verzicht auf den neuen Entwurf eines Seniorenzentrums werde eine Chance vertan. Zumal es auch für das benachbarte Josef-Bäder-Haus des Klosters bislang keine Folgenutzung gibt. Auch dem mehr als zwei Hektar großen Areal des Mutterhauses droht die Verbrachung. „Angesichts der Verdienste des Ordens und der Schwestern in den vergangenen Jahrzehnten ein Trauerspiel“, so Schnurr.


Ansicht Kloster Neusatzeck

^
Redakteur / Urheber
Stadt Bühl